Werkvertrag: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Was ist ein Werkvertrag? 
  • Was ist ein Mangel beim Werkvertrag? 
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag? 
  • Werkvertrag Beispiele 
Hiscox Glossar mit Begriffsdefinitionen aus der Versicherungswelt

Werkvertrag: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes und den Auftraggeber zur Zahlung.
  • Er ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt und verlangt einen konkreten Erfolg, anders als ein Dienstvertrag.
  • Typische Beispiele sind Bau- und Reparaturaufträge.
  • Der Auftragnehmer haftet für Mängel und muss nachbessern oder Schadensersatz leisten.

 

Definition: Was ist ein Werkvertrag?

Beim Werkvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, in dem sich der Auftragnehmer in der Regel gegen eine Vergütung verpflichtet, ein Werk herzustellen. Die Vergütung erfolgt als Stundenlohn oder Stücklohn. Voraussetzung ist eine tatsächliche und mangelfreie Herstellung des vereinbarten Werks.  

Wichtig: Mit erfolgter Abnahme erkennt der Auftraggeber das Werk als vertragsgemäß an. Werden Mängel nach der Abnahme festgestellt, muss der Auftraggeber beweisen, dass er den Mangel bei Abnahme nicht kannte. 

Der Werkvertrag im BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die vertragstypischen Pflichten eines Werkvertrages in § 631 wie folgt geregelt: 

  1. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 
  2. Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. 

Was ist ein Mangel beim Werkvertrag?

Sachmangel

Ein Sachmangel liegt zum Beispiel vor, 

  • wenn dem Werk die vereinbarte Beschaffenheit fehlt oder 
  • sofern die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, wenn sich das Werk nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder auch 
  • wenn der Auftragnehmer ein anderes als das bestellte Werk oder dieses in zu geringer Menge herstellt. 

Rechtsmangel

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn ein Dritter gegen den Auftraggeber in Bezug auf das Werk ein Recht geltend machen kann, das vom Auftraggeber nicht mit dem Werkvertrag übernommen wurde. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?

Der Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag liegt in der Natur dessen, was geschuldet ist: 

Der Werkvertrag verpflichtet zur Herstellung eines bestimmten Werkes, das heißt über die bloße Tätigkeit hinaus ist hier die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges geschuldet, z. B. eine funktionsfähige Sache herzustellen. Die Bezahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme des Werkes. Beim Dienstvertrag hingegen verpflichtet sich der Auftragnehmer, bloße Dienste zu erbringen, und die Bezahlung erfolgt unabhängig von einem bestimmten zu erzielenden Erfolg. 

Werkvertrag Beispiele

Werkverträge werden unter anderem erstellt für: 

  • Reparaturen 
  • Herstellung von Bauwerken 
  • Beförderung von Personen und Gütern 
  • Herstellung unkörperlicher Arbeitsergebnisse wie Gutachten oder Baupläne 

Werkvertrag & Versicherung: Auf der sicheren Seite

Egal, zur Herstellung welchen Werkes Sie sich als Auftragnehmer verpflichtet haben, das Werk muss mangelfrei sein. Entstehen jedoch Mängel während oder an Ihrer Arbeit und führen diese Mängel bei Ihrem Auftraggeber zu einem so genannten reinen Vermögensschaden, könnte dieser von Ihnen Schadenersatz verlangen. Weitere Risiken sind ein durch Sie ausgelöster Projektverzug, weil z.B. eine mangelhafte Sache nicht zur weiteren Produktion bei Ihrem Kunden verwendet werden kann oder aber ein Beratungsfehler, der Ihren Auftraggeber teuer zu stehen kommt. 

Wichtig ist deshalb, sich vor den finanziellen Folgen möglicher Arbeitsmängel abzusichern. Eine Berufshaftpflicht springt ein, wenn Sie Fehler machen. Darüber hinaus hilft sie auch bei Abwehr unbegründeter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) – notfalls auch vor Gericht. 

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Ein lächelnder Mann in Anzug und Krawatte, Alexander Khan, Claims Underwriter.

Autor: Alexander Khan, Claims Underwriter

ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.

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