- Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
- Beispiele für Vertrauensschäden
Vertrauensschadenversicherung: Definition und Wissenswertes auf einen Blick
Vertrauensschadenversicherung : Das Wichtigste in Kürze
- Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch betrügerische Handlungen ihrer Mitarbeiter.
- Abgedeckt sind Schäden wie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.
- Sie minimiert das finanzielle Risiko und sichert den Geschäftsbetrieb ab.
Vertrauensschadenversicherung (Diebstahl Mitarbeiter)
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Sie als Unternehmer vor finanziellen Schäden aufgrund von Vermögensdelikten – zum Beispiel bei einem Diebstahl durch Ihre Mitarbeiter. Auch in Vereinen kann es passieren, dass Mitglieder sich unerlaubt an der Kasse bedienen.
Ein Vertrauensschaden entsteht Ihnen zum Beispiel durch
- Diebstahl,
- Unterschlagung,
- Veruntreuung,
- Betrug,
- Sabotage oder
- Datenklau und Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.
Einen Vertrauensschaden verüben Menschen innerhalb Ihres Unternehmens.
Diebstahl durch Mitarbeiter: Ein Beispiel aus Ihrem Arbeitsalltag
Ein Mitarbeiter bedient sich an Geldern aus der Firmenkasse. Ihr Unternehmen leidet unter dem wirtschaftlichen Schaden.
Mehr über unser Hiscox Experten-Team
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Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem...
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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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