Versicherungsbeginn bei Hiscox: Definition und Wissenswertes auf einen Blick

  • Wann ist der Versicherungsbeginn? 
  • Was ist der formelle Versicherungsbeginn? 
  • Was ist der materielle Versicherungsbeginn? 
  • Wann ist der technische Versicherungsbeginn? 
Hiscox Glossar mit Definitionen von Versicherungsbegriffen

Versicherungsbeginn: Das Wichtigste in Kürze

  • Der formelle Versicherungsbeginn markiert den Start der Laufzeit eines Versicherungsvertrags und ist im Versicherungsschein festgelegt.
  • Der materielle Versicherungsbeginn bezeichnet den tatsächlichen Start des Versicherungsschutzes, der vom formellen Beginn abweichen kann.
  • Der technische Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherer Prämien erheben darf.

 

Wann ist der Versicherungsbeginn?

Der Versicherungsbeginn konstatiert oftmals den Anfangszeitpunkt, zu dem die Laufzeit eines Versicherungsvertrags startet. Bezeichnet wird dies als sogenannter „formeller“ Versicherungsbeginn. 

Differenzierung:

  • formeller Versicherungsbeginn
  • materieller Versicherungsbeginn
  • technischer Versicherungsbeginn

Nicht notwendig gleichzusetzen ist damit jedoch der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes, genannt materieller Versicherungsbeginn. Beim Versicherungsbeginn können drei Zeitpunkte (formeller, materieller und technischer Versicherungsbeginn) relevant werden. Letzterer wiederum bezeichnet den Zeitpunkt, von dem der Versicherer zur Prämienerhebung berechtigt ist. Eine nicht ausreichende Berücksichtigung dieser Differenzierung kann gegebenenfalls eine Deckungslücke nach sich ziehen. Die dahinterstehende rechtliche Regelung ist komplex.

Bei Hiscox wird Ihnen der genaue Zeitpunkt des Beginns Ihres Versicherungsschutzes zur Vermeidung eben dieser Deckungslücken mitgeteilt. Dabei kann der Versicherungsvertrag sowohl im Rahmen des so genannten Invitatio-Modells als auch im Rahmen des so genannten Antrags-Modells abgeschlossen werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, fallen in den genannten Verfahren (Invitatio-Modell und Antrags-Modell) der Vertragsbeginn und der Beginn des Versicherungsschutzes auf den selben Tag. In beiden Verfahren ist die Gewährung des Versicherungsschutzes außerdem abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Erst- oder Folgeprämien. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die Fälligkeit der Prämienzahlung können Sie den jeweiligen Rechnungen entnehmen.

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Ein lächelnder Mann in Anzug und Krawatte, Alexander Khan, Claims Underwriter.

Autor: Alexander Khan, Claims Underwriter

ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.

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