- Was versteht man unter Vermögensschaden?
- Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele
- Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt
Vermögensschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick
Vermögensschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden durch fehlerhafte Dienstleistungen, ohne Personen- oder Sachschaden.
- Es gibt echte Vermögensschäden (direkte finanzielle Schäden) und unechte Vermögensschäden (Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden).
- Betriebshaftpflichtversicherungen decken keine echten Vermögensschäden ab; dafür ist eine Vermögensschaden- bzw. Berufshaftpflichtversicherung notwendig.
- In einigen Berufen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Vermögensschaden: Was ist das?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen – etwa Ihrem Kunden. In der Fachsprache der Versicherer wird teilweise auch geldwerter Nachteil verwendet.
Echte und unechte Vermögensschäden: Beispiele
Es existieren zwei Arten von Vermögensschäden:
1. Ein „echter/reiner“ Vermögensschaden
…ist ein finanzieller Schaden, der einem Dritten durch Ihre Fehler (schuldhaftes Verhalten) entsteht. Es handelt sich also weder um einen Sachschaden noch um einen Personenschaden.
Beispiel: Ihr Kunde integriert ein neues EDV-Konzept, wobei Sie ihn als IT-Berater unterstützen. Später stellt sich heraus, dass die neue Hardware ungeeignet ist. Alles muss noch einmal neu aufgesetzt werden. Dadurch verursachen Sie einen fünfstelligen Schaden. Ihr Auftraggeber nimmt Sie in Haftung und fordert Schadenersatz.
2. Ein „unechter“ Vermögensschaden
…ist ein finanzieller Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.
Beispiel: Ihr Kunde besucht Sie in Ihrem Büro und stolpert über ein lose verlegtes Kabel. Er erleidet einen Beinbruch und kann mehrere Wochen nicht arbeiten – es kommt zum Vermögensfolgeschaden: Er fordert von Ihrer Firma Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall.
Vermögensschaden: Haftpflichtversicherung branchenspezifisch geschützt
Bei echten Vermögensschäden springt eine Betriebshaftpflichtversicherung NICHT ein. Diese Versicherung greift lediglich bei Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebenden Vermögensfolgeschäden.
Um Ihr Unternehmen im Schadenfall optimal zu schützen, brauchen Sie eine Vermögensschaden- / Berufshaftpflichtversicherung. Sie sichert echte Vermögensschäden ab. Für spezielle Berufe ist sie in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Schützen Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler im Fall finanzieller Forderungen aufgrund eines echten Vermögensschadens.
Es besteht auch die Möglichkeit, Betriebs- und Berufshaftpflicht zu kombinieren.
Der Unterschied dieser beiden Versicherungen wird in unserem Blogbeitrag “Wo liegt der Unterschied zwischen Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht?” ausführlich erklärt.
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Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem...
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Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die mittelbar oder unmittelbar aus der Benutzung dieser Website sowie ihres Erklärungsinhaltes entstehen, soweit wir nicht gesetzlich zwingend haften.
Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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