- Was ist ein Tätigkeitsschaden?
- Tätigkeitsschaden & Betriebshaftpflicht
Tätigkeitsschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick
Tätigkeitsschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Tätigkeitsschaden entsteht, wenn Sie während der Arbeit beim Kunden dessen Eigentum beschädigen, z.B. bei der Installation eines EDV-Systems.
- Solche Schäden können hohe Kosten verursachen, einschließlich Reparaturen und Betriebsausfällen des Kunden.
- Viele Versicherer schließen Tätigkeitsschäden aus oder versichern sie nur mit geringen Grenzen.
- Bei Hiscox sind Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Summe ohne Sublimit mitversichert.
Wann ist ein Schaden ein Tätigkeitsschaden?
Ein Beispiel: Sie installieren bei einem Kunden ein neues EDV-System und tauschen dazu ein Teil der Hardware aus. Dadurch beschädigen Sie jedoch das Mainboard, das erneuert werden muss. In diesem Fall liegt ein Tätigkeitsschaden vor. Nicht nur die Kosten für ein neues Mainboard sondern auch für den Betriebsausfall des Kunden sollen nun Sie tragen.
Arbeiten Sie als Unternehmer oder Freiberufler bei einem Kunden und beschädigen dabei versehentlich dessen Eigentum, kann dieser Schadenersatzansprüche erheben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen.
Lassen sich Tätigkeitsschäden versichern?
Bei vielen Versicherern sind Tätigkeitsschäden bedingungsgemäß entweder komplett ausgeschlossen oder nur mit geringen Entschädigungsgrenzen versichert.
Tätigkeitsschäden sind im Rahmen der Hiscox Betriebshafthaftpflichtversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert, dabei verzichten wir auf ein Sublimit.
Für uns ist es dann unerheblich, ob es sich um einen Tätigkeitsschaden oder einen „normalen“ Haftpflichtschaden handelt. Die Betriebshaftpflicht ist in Kombination mit einer Berufshaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen und Betriebsarten abschließbar.
Mehr über unser Hiscox Experten-Team
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Hier stellen wir Ihnen unsere Experten vor, die uns mit ihrem Fachwissen und spezifischen Branchen-Knowhow als Autoren auf unserer Website unterstützen:
Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem...
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Wir schließen jegliche Haftung für Schäden aus, die mittelbar oder unmittelbar aus der Benutzung dieser Website sowie ihres Erklärungsinhaltes entstehen, soweit wir nicht gesetzlich zwingend haften.
Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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