- Was ist ein Reputationsschaden?
- Was sind Beispiele für Reputationsschäden?
- Kann das Reputationsrisiko versichert werden?
Reputationsschaden: Definition und Versicherung
Reputationsschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Reputationsschaden entsteht durch Fehlverhalten, das das Ansehen eines Unternehmens oder Freiberuflers beschädigt.
- In Zeiten des Internets können sich solche Schäden schnell verbreiten und existenzbedrohende finanzielle Verluste verursachen.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Reputationsschadens und bietet Unterstützung durch PR-Berater.
Was ist ein Reputationsschaden?
Bis sich ein Unternehmen einen guten Ruf aufgebaut hat, kann es Jahre dauern. Um die mühevoll erzeugte Reputation zu zerstören, genügen oft nur wenige Sekunden.
Ein Reputationsschaden liegt vor, wenn durch Fehlverhalten das gute Ansehen eines Freiberuflers oder einer Firma geschädigt wird.
Was sind Beispiele für Reputationsschäden?
Reputationsrisiken entstehen etwa durch Betrug. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Kunde beauftragt Ihre Text-Agentur damit, Artikel zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Ihre Mitarbeiter recherchieren hierfür nicht gründlich genug und fallen auf Falschmeldungen herein. Die Kunden des Unternehmens erfahren davon und verbreiten die Information über die sozialen Medien. In Zeiten des Internets verbreiten sich imageschädigende Inhalte wie ein Lauffeuer und enden nicht selten in einem Shitstorm.
Imageschaden abwehren – mit Hilfe einer Berufshaftpflichtversicherung
Betreiben Sie eine Agentur oder arbeiten als Selbständiger in der Marketing- und Werbebranche, sind die Folgen eines Fauxpas oft weitreichend. Derartige Fehler können sowohl bei Ihnen als auch Ihrem Kunden existenzbedrohende finanzielle Schäden verursachen.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen und der Geltendmachung eines Reputationsschadens, der Ihrem Kunden möglicherweisen entstanden ist, beispielsweise mit einer Hiscox Media-Haftpflichtversicherung. Auch Berater oder IT-Agenturen sind nicht vor der Geltendmachung von Reputationsschäden gefeit, wogegen die Versicherung schützt. Die Policen greifen auch, wenn Sie Schutz- und Urheberrechte sowie Persönlichkeits- und Lizenzrechte Dritter verletzen.
Auch vor eigenen Reputationsschäden können Sie sich schützen. Sollte Ihrem Unternehmen ein Reputationsschaden drohen, stellt Hiscox Ihnen einen qualifizierten und erfahrenen PR-Berater zur Verfügung. Dieser bereitet mit Ihnen die nächsten Schritte vor, um einen drohenden Reputationsschaden abzuwenden oder einen bereits eingetretenen Reputationsschaden zu beseitigen beziehungsweise zu verringern. Achten Sie darauf, dass dieser Baustein Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages ist, sofern er nicht ohnehin eingeschlossen ist.
Den Beitrag für Ihre Versicherung können Sie ganz einfach und unverbindlich bei der Versicherung Ihrer Branche berechnen.
Mehr über unser Hiscox Experten-Team
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Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem...
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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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