- Was ist ein Personenschaden?
- Personenschaden – Beispiele
- Haftpflichtversicherung: Personenschäden umfassend absichern
Personenschaden: Definition und Wissenswertes auf einen Blick
Personenschaden: Das Wichtigste in Kürze
- Ein Personenschaden umfasst Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder den Tod einer Person, verursacht durch Dritte.
- Betroffene können Schadenersatz, Schmerzensgeld, Pflegekosten und Verdienstausfälle fordern.
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt umfassend vor den Folgen von Personenschäden.
Was ist ein Personenschaden?
Ein Personenschaden ist ein Schaden, den Sie einer Person zufügen, zum Beispiel Ihrem Kunden. Ein Personenschaden liegt vor, wenn Sie eine Person
- verletzen,
- ihre Gesundheit schädigen
- oder gar ihren Tod verursachen.
Personenschaden – Beispiele:
Ihr Kunde stolpert in Ihrem Büro über ein lose verlegtes Kabel und bricht sich ein Bein.
Oder einer Ihrer Mitarbeiter lässt bei Wartungsarbeiten im Haus des Kunden ein Stromkabel unisoliert herumliegen. Die Folge: Ihr Kunde erleidet einen Stromschlag.
In beiden Fällen fordert der Kunde Schadenersatz für sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen – oder daraus resultieren. Die Haftpflichtversicherung springt bei einem Personenschaden ein, bei dem es mitunter auch zu lang andauernden Folgeschäden kommt,– wenn etwa eine Person eine schwere Verletzung erleidet.
Körperliche Beeinträchtigungen bei Versehrten können zudem Schmerzensgeld und Pflegekosten verursachen, wofür die Versicherung aufkommt.
Die Haftpflicht betrifft auch weitere Ansprüche: Etwa Verdienstausfälle, die aufgrund eines Unfalls entstehen. Eine Haftung für Personenschäden kann zudem bedeuten, dass Sie dem Geschädigten eine Rente zahlen müssen.
Haftpflichtversicherung: Personenschäden umfassend absichern
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die Folgen von Personenschäden und Sachschäden sowie daraus entstehenden Folgeschäden ab – optimal zugeschnitten auf Ihre branchenspezifischen Risiken.
Empfehlenswert ist, die Betriebshaftpflicht mit einer Berufshaftpflichtversicherung zu kombinieren – der Versicherungsschutz beinhaltet dann auch „reine“ Vermögensschäden.
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Hinweis: Diese Website und unser Versicherungsglossar wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem...
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Bitte beachten Sie, dass unsere Begriffserklärungen noch keine Beratung darstellen. Beschriebene Schadenbeispiele dienen lediglich der besseren Verständlichkeit unserer Erläuterungen und Produkte. Sie stellen keine Aussagen zur Regulierung eines Versicherungsfalls dar, weil jeder Versicherungsfall in der Praxis individuell geprüft werden muss. Für eine Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsmakler oder uns direkt auf oder kontaktieren einen Rechtsanwalt.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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