- Was sind Obliegenheiten?
- Beispiele für Obliegenheiten
Obliegenheiten: Definition und Wissenswertes auf einen Blick
Obliegenheiten: Das Wichtigste in Kürze
- Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften aus dem Versicherungsvertrag, die Versicherungsnehmer einhalten müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
- Missachtung kann zur Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht oder zur Leistungskürzung führen.
- Versicherungsnehmer sollten ihre Obliegenheiten vor Vertragsabschluss kennen, um den Versicherungsschutz sicherzustellen und Überraschungen zu vermeiden.
Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ergeben. Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihre spezifischen Obliegenheiten einzuhalten. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Obliegenheiten einhalten und Versicherungsschutz genießen
Missachten oder verletzen Sie Ihre Obliegenheiten, wird der Versicherer möglicherweise von seiner Leistungspflicht befreit oder kann die Leistung kürzen. Gleiches gilt womöglich auch, wenn Sie die Verhaltensvorschriften vorsätzlich oder arglistig verletzen.
Ob Haftpflichtversicherung oder Inhaltsversicherung: Haben Sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, lesen Sie sich die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Beachten Sie die darin festgeschriebenen Obliegenheiten und erhalten Sie sich Ihren Versicherungsschutz! So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.
Beispiele für Obliegenheiten
Nur beispielhaft und keinesfalls abschließend kann es zu Ihren Obliegenheiten gehören, Ihren Versicherer sofort zu informieren, wenn:
- ein Versicherungsfall eintritt,
- ein gegen Sie oder mitversicherte Personen gerichteter Anspruch erhoben wird,
- der Anspruchsteller gegen Sie oder mitversicherte Personen Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, Mahnbescheide, Arreste, Strafbefehle, Streitverkündungen, einstweilige Verfügungen, selbstständige Beweisverfahren und Anträge auf Prozesskostenhilfe bewirkt,
- im Rahmen der Umwelthaftpflicht- oder Umweltschadenversicherung eine Störung Ihres Betriebs besteht.
Informieren Sie sich noch vor Vertragsabschluss über Ihre Obliegenheiten und Anzeigepflichten.
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Autor: Alexander Khan, Claims Underwriter
ist Volljurist und betreut als Claims Underwriter Schadenfälle im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Parallel dazu ist er Mitglied im Cyber Wording Committee und berät hier rechtlich bei allen Themen rund um das Versicherungsprodukt, insbesondere bei der Erstellung von Klauseln. Somit weiß er um die rechtliche Bedeutung und Auslegung der Begriffe in der Versicherungswelt. Im Glossar hilft er gerne mit dieser Expertise und möchte mitwirken, Versicherungsbegriffe präzise aber auch verständlich zu schildern.
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