- Was bedeutet NDA?
- Was beinhaltet eine Verschwiegenheitserklärung?
- Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung: Beispiele & Schutz
NDA / Verschwiegenheitserklärung: Definition und Wissenswertes
NDA: Das Wichtigste in Kürze
- Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine rechtliche Vereinbarung, die den Schutz vertraulicher Informationen regelt.
- Unterzeichner sind verpflichtet, sensible Daten und interne Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
- Bei Verstößen können finanzielle Schäden entstehen, für die der Verursacher haftbar gemacht wird.
- NDAs sind üblich in Geschäftsbeziehungen, Unternehmensfusionen und Projekten, um den sicheren Austausch vertraulicher Informationen zu gewährleisten.
Was bedeutet NDA?
NDA ist die Abkürzung für Non-Disclosure Agreement. Im Deutschen werden die Begriffe Verschwiegenheitserklärung, Geheimhaltungsvereinbarung, Geheimhaltungserklärung, Geheimhaltungsvertrag oder Vertraulichkeitsvereinbarung verwendet. Diese Begriffe umschreiben eine rechtliche Vereinbarung, die das Ziel hat, die Vertraulichkeit bestimmter Informationen zu gewährleisten.
Was beinhaltet eine Verschwiegenheitserklärung?
Ein NDA / eine Verschwiegenheitserklärung regelt
- den Umgang mit sensiblen unternehmensinternen Daten,
- verpflichtet Sie vertraglich dazu, die Daten Ihrer Kunden streng vertraulich zu behandeln und
- interne Informationen aus dem Unternehmen nicht an Dritte weiterzugeben.
Verletzen Sie Ihre Geheimhaltungspflichten aus der Verschwiegenheitserklärung, kann Ihr Kunde Sie dafür in Haftung nehmen – und finanziell verantwortlich machen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten oder Umsatzausfälle, die Ihrem Kunden durch Ihren Verstoß entstehen. Die Einhaltung einer Geheimhaltungsvereinbarung schützt nicht nur wertvolle Geschäftsinformationen, sondern bewahrt auch das Vertrauen zwischen Geschäftspartnern. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, die Geheimhaltungspflichten, die ein NDA mit sich bringt, ernst zu nehmen und konsequent zu befolgen.
Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung: Beispielfälle aus der Praxis
- Fall 1 - Vertrauliche Informationen einer Unternehmensfusion: Als Unternehmensberater wurden Sie damit beauftragt, die Fusion zweier Unternehmen zu betreuen. Vor Abschluss der Fusion werden vertrauliche Informationen über die Transaktion öffentlich bekannt. Dadurch entsteht ein erheblicher finanzieller Schaden für Ihren Kunden. Er beschuldigt Sie, vertrauliche Informationen weitergegeben zu haben und fordert Schadenersatz im Zuge einer Konventionalstrafe.
- Fall 2 - Preisgabe vertraulicher Kundendaten auf Ihrer Webseite: Auf der Webseite Ihres IT-Unternehmens beschreiben Sie in Ihren Referenzen ein erfolgreich abgeschlossenes Projekt im Detail. Dabei geben Sie vertrauliche Interna Ihres Kunden preis, die einem seiner Konkurrenten in die Hände fallen. Ihr Kunde erleidet einen Wettbewerbsnachteil, für den er Sie finanziell verantwortlich macht.
Berufshaftpflicht: Schutz bei Verstößen gegen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten
Eine Berufshaftpflicht schützt Sie als Freiberufler, Berater oder Chef Ihres eigenen Unternehmens vor teuren Schadensersatzforderungen, wenn Sie eine von Ihnen unterzeichnete Geheimhaltungsvertrag verletzen.
Als Unternehmer oder Interim Manager schützt Sie die Berufshaftpflicht für Berater vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen, wenn Sie gegen Geheimhaltungspflichten aus der Verschwiegenheitserklärung verstoßen haben.
Auch wenn Ihr Kunde Sie nicht schadensersatzpflichtig macht, sondern eine in der Geheimhaltungsvereinbarung vereinbarte Vertragsstrafe fordert, bietet Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung ebenfalls Schutz. Vereinbaren Sie in jedem Fall eine ausreichende Entschädigungsgrenze für Vertragsstrafen.
Mit einer speziellen IT-Haftpflichtversicherung sind Sie als Freelancer und Unternehmen in der IT- und Telekommunikationsbranche auf der sicheren Seite. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen.
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Autorin: Mirjam Kaufmann-Biba, Claims Underwriter Commercial Lines
ist seit 2020 für Hiscox als Claims Underwriter Commercial Lines tätig. Als Juristin vertritt sie die rechtlichen Interessen der Versicherungsnehmer im Haftpflichtbereich. Ihr Fokus liegt dabei u.a. auf IT-, Urheber- und Datenschutzrecht sowie auf allgemeinen vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen.
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