In der Regel wird die D&O-Versicherung von dem Unternehmen selbst abgeschlossen, um einerseits seine Führungskräfte und Entscheidungsträger zu schützen sowie andererseits das eigene Geschäftsrisiko zu minimieren. Denn wenn ein Geschäftsführer seine Pflichten verletzt, kann das Unternehmen Haftungsansprüche gegen ihn geltend machen und der Versicherer übernimmt die Zahlung, solange die Pflichtverletzung nicht direkt vorsätzlich war. Für Start-ups ist es besonders wichtig, diesen Schutz frühzeitig zu implementieren, um das Wachstum und die Stabilität des jungen Unternehmens zu sichern.
Der Abschluss der D&O-Versicherung geschieht entweder auf Initiative der Geschäftsführung oder auf Anforderung des Aufsichtsrats. Der Versicherungsschutz gilt dann für die individuellen Personen, die in ihrer Funktion für das Unternehmen tätig sind.