Normalerweise müssen Arbeitnehmer, die fest in einem Unternehmen angestellt sind, sich keine Gedanken um den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung machen. Die Haftung für Schäden, die sie während ihrer Arbeit verursachen, trägt üblicherweise der Arbeitgeber, welcher zu diesem Zweck eine spezielle Versicherung unterhält. Es ist jedoch für Angestellte ratsam, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen, falls sie zusätzlich auf freiberuflicher Basis arbeiten, selbst wenn dies nur gelegentlich geschieht.
Darüber hinaus empfiehlt es sich für Arbeitnehmer, insbesondere für jene in Führungspositionen wie Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsrat, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Personen in solchen Positionen können direkt zur Verantwortung gezogen werden und sollten daher durch eine angemessene Versicherung geschützt sein, in ihrem spezifischen Fall durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance).