Die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind EFTA-Staaten, die mit der EU ein Abkommen zu Handelserleichterung haben. Wenn Sie aus einem dieser Länder einen Oldtimer importieren möchten, müssen Sie nur unter einer Voraussetzung keine Zollgebühren bezahlen: der Oldtimer muss auch in einem Mitgliedsland produziert worden sein. Andernfalls – etwa bei in den USA oder Japan produzierten Fahrzeugen – fällt eine Abgabe in Höhe von 10 % an. Für die Zollbefreiung legen Sie einfach eine Bestätigung zur Herkunft Ihres Fahrzeugs vor, eine sogenannte Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“.
Ein Hinweis zu den Regelungen für Oldtimer-Importe aus der Schweiz: Hier fällt fast immer eine 19 %ige Einfuhrumsatzsteuer auf den Fahrzeugwert an – außer Sie können einen Nachweis vorlegen, dass Ihr Oldtimer vom deutschen Zoll als historisches Kulturgut anerkannt ist. Somit beträgt der Steuersatz lediglich 7 %.
Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis
Die Zollbefreiung bei Oldtimer-Import durch Ursprungsnachweis stellt eine attraktive Möglichkeit für Sammler und Liebhaber historischer Fahrzeuge dar, ihre wertvollen Stücke ohne zusätzliche finanzielle Belastungen in ihr Heimatland zu bringen. Ein Ursprungsnachweis in Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 , der die Echtheit und das Alter des Fahrzeugs bestätigt, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Dieser Nachweis muss von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden und belegt, dass das Fahrzeug die gängigen Kriterien für einen Oldtimer erfüllt, wie etwa ein Mindestalter von 30 Jahren und weitgehend originaler Zustand. Durch die Vorlage dieses Dokuments kann der Importeur von der sonst üblichen Zollgebühr befreit werden, was nicht nur den finanziellen Aufwand verringert, sondern auch die bürokratischen Hürden reduziert. Dies erleichtert es Enthusiasten, ihre historischen Fahrzeuge zu pflegen und zu präsentieren, wodurch das kulturelle Erbe automobiler Geschichte bewahrt wird.
"Sammlungsstück" bei Oldtimer-Import: Steuervorteile nutzen
Der Import von Oldtimern kann kostspielig sein, doch für echte Sammlungsstücke gibt es erfreuliche Nachrichten: Solche Fahrzeuge sind zollfrei und unterliegen lediglich einer reduzierten Steuer von sieben Prozent. Diese Regelung macht den Kauf und den Oldtimer-Import attraktiver und fördert den Erhalt automobiler Kulturgüter. Die Kriterien für den Zolltarif 9705 sind in der Kombinierten Nomenklatur der EU im Kapitel 97 festgelegt und umfassen:
- Originalzustand des Fahrzeugs ohne wesentliche Änderungen.
- Mindestalter von 30 Jahren, es sei denn, das Fahrzeug hat historische Bedeutung.
- Das Modell wird nicht mehr hergestellt.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug bereits bei der Zollanmeldung als Sammlungsstück deklariert wird.