Eine Domain ist mehr als eine Internetadresse, die man aufruft. Dahinter stecken viele Prozesse. Von der Findung des besten Domain-Namens samt Endung (TLD) bis zur Abklärung der Markenrechte, die man beachten muss. Worauf ich aber hinaus möchte, ist der Registrierungsprozess und das Besitzrecht.
Es gibt wirklich Agenturen, die registrieren die Domains ihrer Kunden unter dem eigenem Agenturnamen. Ich konnte es erst nicht glauben, als ich das per Zufall in einem Projekt feststellte. Ich war als Freiberuflerin für einen bestimmten Teil der Umsetzung zur Website-Erstellung in diesem Projekt engagiert worden. Mit den Abläufen zur Domainregistrierung habe ich in diesem Fall glücklicherweise nichts zu tun. Aber ich bin heute noch darüber entsetzt, dass so etwas vorkommt. Darum rate ich jedem Unternehmen, das die Domains nicht selbst registriert, auf Folgendes zu achten:
Domains müssen immer auf den Namen des Besitzers (Freiberufler) bzw. des Unternehmens (bei GmbH, AG und so weiter) registriert sein. Was heißt das genau?
Wenn ich einen Domain-Eintrag (in Deutschland) bei der DENIC aufrufe, dann sehe ich 6 Einteilungen/Überschriften:
- Domaindaten (die Internetadresse, plus Datum der letzten Aktualisierung)
- Domaininhaber (hier muss der Besitzer der Domain stehen!)
-> Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte. - Administrativer Ansprechpartner (admin-c)
-> Der admin-c ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. - Technischer Ansprechpartner (tech-c)
-> Der tech-c betreut die Domain in technischer Hinsicht. - Zonenverwalter (zone-c)
-> Der zone-c betreut die Nameserver der Domain. - Technische Daten (Nameserver)
Punkt 2. und 3. sind also die wichtigsten Eintragungen für Domainbesitzer der Unternehmen. Kontrollieren Sie unbedingt, wenn ein Dritter – wie beispielsweise eine Agentur oder ein Freiberufler – Ihre Domain für Sie registriert.
Wenn Sie nicht dort eingetragen sind, dann kümmern Sie sich schnellstmöglich um eine Änderung. Sie müssen in Punkt 2. eingetragen sein. Sonst ist die Domain nicht Ihre Domain!
Der admin-c in Punkt 3. ist übrigens jederzeit berechtigt, die Domain abzumelden oder auf Dritte zu übertragen!
Es darf jemand anders im admin-c stehen als der Domaininhaber. Aber dann sollten Sie vertraglich absichern, dass ungenehmigte Verfügungen nicht erlaubt sind, und Sie die alleinige Weisungsbefugnis haben. So oder so ähnlich. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, was für Ihre Gesellschaftsform zweckdienlich ist.
Eintragungen 4. bis 6. sind Daten, die auf den Provider hinweisen. Hier ist hinsichtlich des Eigentums einer Domain keine Aufmerksamkeit nötig. Die Daten sollten jedoch stimmen.
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