Eine erste (vorerst außergerichtliche) Maßnahme, die Sie ergreifen können, wenn Sie sich von Cybersquatting bedroht fühlen, ist die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrags für die betreffende Domain. Diesen Eintrag bietet die zentrale Registrierungsstelle DENIC an. Für den DISPUTE-Eintrag müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ein Recht an der Domain zukommen könnte, und einen Antrag stellen, dass Sie dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen möchten.
Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Als Inhaber des DISPUTE-Eintrags werden Sie zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird. Der Vorteil eines DISPUTE-Eintrags ist, dass der Cybersquatter die Domain nicht schnell an einen Dritten übertragen lassen kann, um sich gegebenenfalls zu “verstecken” und damit vor der möglichen Strafe zu schützen.
Vorsicht aber bei “Allgemeinbegriffen”, nicht schützenswerten Bezeichnungen und /oder “Massen-Nachnamen”. Heißen Sie oder Ihr Unternehmen wie ein Wort im alltäglichen Sprachgebrauch oder haben Sie einen häufigen Nachnamen, dann wird es sehr kompliziert. Wenn Sie die Domain “suess.de” hätten und jemand würde sich “süß.de” schnappen, scheint es mir auf den ersten Blick ziemlich aussichtslos, dagegen vorzugehen. Eine andere Möglichkeit für den Squatter wäre auch, er nähme eine andere Domainendung statt DE. Besonders wenn neue Domainendungen freigeschaltet werden, ist das ein Fest für professionelle oder hobbymäßige Domain-Squatter.
Es gibt noch eine weitere Missbrauchs-Variante in der Welt der Domains: