Verein gründen: Von der Idee zum e.V.

29.01.2025 von Markus Leenen

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, stellen sich viele Fragen: Was brauche ich, um einen Verein zu gründen? Wie hoch sind die Kosten? Was sind die Inhalte in der Vereinssatzung? Hier finden Sie die Antworten, Tipps und Checklisten zur Gründung eines Vereins!

Verein gründen: So geht´s! Inklusive Checklisten

Das Motiv, einen Verein – ob gemeinnütziger Verein, eingetragener oder nicht eingetragenen Verein – zu gründen, orientiert sich häufig am Gemeinwohl. Gründen Sie einen Verein, soll dieser eine positive Auswirkung auf den einzelnen Menschen und die Gesellschaft haben. Die Gründung eines Vereins kann aber auch betriebswirtschaftlich interessant sein. Denn ein gemeinnütziger Verein hat im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten: Spenden, Mittelweitergaben anderer gemeinnütziger Organisationen oder Zuschüsse sowie vergünstigte Darlehen. Außerdem kann ehrenamtliches Engagement genutzt werden. So oder so: Möchten Sie einen Verein gründen, gibt es viel zu beachten! 

Wann sollte man einen Verein gründen?

Die Gründung eines Vereins erfolgt häufig aus dem Wunsch heraus, einen bestimmten Zweck zu verfolgen, der in der Regel gemeinnützig und nicht kommerziell ist. In Deutschland, wo es über 600.000 Vereine gibt, haben sowohl natürliche als auch juristische Personen das Recht, neue Vereine zu gründen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn man mit einer Idee nicht primär auf Gewinn abzielt. Ein idealer Zeitpunkt zur Vereinsgründung ist gegeben, wenn sich eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Interesse oder Anliegen zusammenschließt und feststellt, dass sie gemeinsam effektiver agieren können.

Dies trifft oft auf Sport- und Freizeitvereine sowie auf Musik-, Tanz- und Karnevalsvereine, Fanclubs oder Spielevereine zu. Darüber hinaus gibt es viele Vereine, die sich wichtigen gesellschaftlichen Themen widmen.

  • Natur- und Tierschutzvereine setzen sich beispielsweise für bedrohte Arten oder gegen Tiermisshandlung ein, und auch Tierheime werden meist von Vereinen geführt.
  • In Gesellschaftsvereinen organisieren sich politische Parteien, Schülervertretungen oder auch Pfadfinder*innen, um gemeinsame Interessen zu fördern.
  • Soziale und Rettungsvereine, wie Wohlfahrtsorganisationen, freiwillige Feuerwehren oder Sicherheitsdienste, bieten Unterstützung in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Fördervereine wiederum unterstützen Schulen, kulturelle Einrichtungen und andere Organisationen durch das Sammeln von finanziellen und Sachspenden.

Wenn man ein Social Business ins Leben rufen möchte, bietet der Verein eine passende Rechtsform, sofern das Vorhaben den gemeinnützigen Voraussetzungen entspricht. Vor der Gründung sollte jedoch geprüft werden, ob bereits ähnliche Vereine existieren, um Ressourcen zu bündeln und Doppelarbeit zu vermeiden.

Schon gewusst:

  • Verein als e.V. einzutragen, hat Vorteile

    Wenn Sie planen, einen Verein zu gründen, der nicht primär auf kommerzielle Ziele ausgerichtet ist, besteht die Möglichkeit, ihn als eingetragenen Verein (e.V.) registrieren zu lassen. Auch wenn dies keine Pflicht ist, bringt der Status eines eingetragenen Vereins zahlreiche Vorteile mit sich: Dazu gehören unter anderem steuerliche Vergünstigungen oder sogar eine vollständige Steuerbefreiung. Des Weiteren erhalten Sie Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verein als juristische Person agiert, wodurch die Mitglieder des Vereins nicht persönlich haftbar gemacht werden können.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So gründen Sie einen Verein

Die Gründung eines Vereins erfordert das Erfüllen bestimmter rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen.

1. Vereinsmitglieder

Wenn Sie einen Verein gründen, benötigen Sie zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (§ 56 BGB) mindestens sieben Mitglieder. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gründen Sie einen nicht eingetragenen Verein, sind zwei Gründungsmitglieder ausreichend.

2. Form bzw. Rechtsform des Vereins wählen

Wenn Sie in Deutschland einen Verein gründen, gibt es dafür verschiedene (Rechts-) Formen, die infrage kommen:

Gemeinnützige, mildtätige & kirchliche Vereine

  • Gemeinnützige Vereine: Diese Vereine verfolgen Ziele, die dem Gemeinwohl dienen, wie z.B. Bildungsförderung, Umweltschutz oder kulturelle Tätigkeiten. Sie können steuerliche Vorteile genießen, wenn ihre Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wird.
  • Mildtätige Vereine: Diese Vereine kümmern sich um die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, etwa durch finanzielle Hilfe, Sachspenden oder soziale Dienstleistungen. Wie gemeinnützige Vereine können auch mildtätige Vereine steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
  • Kirchliche Vereine: Diese sind religiös orientierte Vereine, die sich der Pflege und Ausübung religiöser Aktivitäten widmen. Sie sind oft eng mit einer Kirche oder einer religiösen Gemeinschaft verbunden und können ebenfalls steuerliche Vorteile haben.

Eingetragene und nicht eingetragene Vereine

  • Eingetragene Vereine (e.V.): Diese Vereine sind im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und besitzen dadurch Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, sie können als juristische Person Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
  • Nicht eingetragene Vereine: Diese Vereine sind nicht im Vereinsregister eingetragen und besitzen keine Rechtsfähigkeit. Sie werden rechtlich als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt, was bedeutet, dass die Mitglieder persönlich haften.

Wirtschaftliche & nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine

  • Wirtschaftliche Vereine: Diese Vereine verfolgen primär wirtschaftliche Interessen, wie z.B. Handels- oder Geschäftstätigkeiten. Sie benötigen eine staatliche Genehmigung, um als solcher anerkannt zu werden.
  • Nichtwirtschaftliche (Ideal-) Vereine: Diese Vereine verfolgen ideelle Ziele und keine wirtschaftlichen Zwecke. Dazu gehören z.B. Sportvereine, Kulturvereine oder Umweltvereine. Sie dürfen wirtschaftliche Tätigkeiten nur als Nebenzweck ausüben.

Verbände & Dachverbände

  • Verbände: Diese sind Zusammenschlüsse mehrerer Vereine oder Organisationen, die ähnliche Interessen und Ziele verfolgen. Sie dienen der Koordination und Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder auf höherer Ebene.
  • Dachverbände: Diese sind übergeordnete Organisationen, die mehrere Verbände unter sich vereinen. Sie koordinieren die Arbeit der Verbände und vertreten deren Interessen auf nationaler oder internationaler Ebene.

Fördervereine & Stiftungen

  • Fördervereine: Diese Vereine haben das Ziel, bestimmte Projekte, Einrichtungen oder Institutionen finanziell und ideell zu unterstützen. Sie sammeln Spenden und organisieren Veranstaltungen, um Mittel für den geförderten Zweck zu beschaffen.
  • Stiftungen: Diese sind rechtlich selbstständige Vermögensmassen, die durch eine Stifterin oder einen Stifter ins Leben gerufen wurden, um dauerhaft einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Stiftungen können sowohl gemeinnützig als auch privatnützig sein und sind durch ihre Satzung gebunden.

3. Gründungsversammlung

Wenn Sie einen Verein gründen, müssen sich mindestens sieben (eingetragener Verein), bzw. zwei Gründungsmitglieder (nicht eingetragener Verein) zur Gründungsversammlung treffen. Dies ist die erste offizielle Mitgliederversammlung, bei der auch der Vereinsvorstand gewählt wird. Während der Gründungsversammlung werden der Name des Vereins festgelegt, die Vereinssatzung verabschiedet sowie der Vorstand und gegebenenfalls seine Vertreter und weitere Organe, wie beispielsweise der Kassenwart, gewählt. Um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, gemeinsam mit den Mitbegründern und Vereinsmitgliedern in der Gründungsversammlung zentrale Themen zu besprechen und gemeinschaftlich festzulegen.

4. Vereinssatzung

Während der Gründungsversammlung unterzeichnen alle Gründungsmitglieder des Vereins die gemeinsam beschlossene Vereinssatzung. Wenn der Verein vom gewählten Vorstand ins Vereinsregister eintragen werden soll, ist es in den meisten Bundesländern notwendig, die Unterschriften unter der Vereinssatzung notariell beglaubigen zu lassen. Was eine Satzung beinhalten muss, erfahren Sie in der Checkliste am Ende des Artikels.

5. Gründungsprotokoll des Vereins

Wenn Sie einen Verein gründen und dieser im Vereinsregister eintragen werden soll, benötigen Sie ein Gründungsprotokoll. Dieses sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Ort und Tag der Vereinsgründung 
  • Protokollführer und Versammlungsleiter 
  • Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse des Vereins 
  • Name, Anschrift und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder 
  • Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden des Vereins

6. Prüfung der Gemeinnützigkeit

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 52 ff. Abgabenordnung ist ein wichtiger Schritt für Vereine, die steuerliche Vorteile nutzen möchten. Ein Verein ist nicht automatisch gemeinnützig, selbst wenn er eingetragen ist. Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt und bescheinigt werden, was einige Wochen dauern kann.

Ein gemeinnütziger Verein profitiert von mehreren steuerlichen Vorteilen. Bestimmte Einnahmen sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, und für einige Leistungen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%. Darüber hinaus kann der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen, was Spenden und teilweise Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar macht und die Spendenbereitschaft erhöht. Neben diesen Vorteilen kann der Verein auch von einem positiven Image und besseren Chancen auf Zuschüsse profitieren.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bringt einige Auflagen mit sich, darunter Einschränkungen bei der Mittelverwendung und bei wirtschaftlichen Aktivitäten, sowie eine Vermögensbindung im Fall einer Vereinsauflösung. Die erweiterte Buchführungspflicht ist ebenfalls zu beachten. Daher sollte sorgfältig geprüft werden, ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich vorteilhaft ist. Ein späterer Verzicht kann wegen der Vermögensbindung problematisch sein, und bei Entzug der Gemeinnützigkeit drohen Steuernachzahlungen und möglicherweise eine private Haftung der Vorstandsmitglieder.

Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Finanzamt. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Antrag auf Freistellung von der Körperschaftssteuer
  2. Vereinssatzung
  3. Protokoll der Gründungsversammlung (einschließlich des Protokolls der Vorstandswahl)
  4. Beitragsordnung bzw. Informationen zur Regelung der Mitgliederbeiträge (wenn nicht im Gründungsprotokoll enthalten)
  5. Vereinsregisterauszug (oder Kopie des Antrags auf Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister)

Das Finanzamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen zunächst eine vorläufige Freistellung für maximal 18 Monate. Nach Vorlage der Steuererklärung für das erste Jahr wird die Freistellung in der Regel für jeweils drei Jahre im Voraus erteilt, was durch einen Freistellungsbescheid dokumentiert wird.

7. Eintragung des Vereins ins Vereinsregister beim Amtsgericht

Die Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister, das beim örtlichen Amtsgericht angesiedelt ist, ist ein entscheidender Schritt zur Erlangung des Status eines eingetragenen Vereins (e.V.). Diese Anmeldung muss in den meisten Bundesländern durch einen Notar beglaubigt werden. Dabei sind das Anmeldeschreiben, das Original der Gründungssatzung sowie das Gründungsprotokoll beim Registergericht vorzulegen. Die notarielle Anmeldung erfolgt durch den Vorstand, also die vertretungsberechtigten Mitglieder des sogenannten BGB-Vorstands, die bei der Erstanmeldung persönlich erscheinen müssen.

Nach erfolgreicher Eintragung erhält der Verein einen Registerauszug, der als offizieller Nachweis des e.V.-Status dient. Dieser Auszug ist wichtig für verschiedene administrativen Zwecke, wie etwa die Eröffnung eines Bankkontos oder die Kommunikation mit dem Finanzamt. Ein eingetragener Verein muss mindestens drei Mitglieder haben; sollte die Mitgliederzahl unter diese Grenze fallen, kann der Status als eingetragener Verein entzogen werden.

Wie gründet man einen nicht eingetragenen Verein?

Bei Vereinen unterscheidet man zwischen dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein. Der nicht eingetragene Verein entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss der Gründungsversammlung, während der eingetragene Verein erst mit der Eintragung im Vereinsregister gegründet wird.

Einen nicht eingetragenen Verein gründen – Unterschiede zum eingetragenen Verein:

  • Es sind nur zwei Gründungsmitglieder notwendig 
  • Die Vereinssatzung unterliegt keinen formellen Vorschriften 
  • Ein Gründungsprotokoll ist nicht nötig 
  • Das Bilden von Vereinsvermögen ist nicht möglich 
  • Alle Mitglieder haften gemeinsam, da ein nicht eingetragener Verein nicht rechtsfähig ist 

Die Alternativen zum e.V.: gGmbH und gUG

Die Alternativen zum eingetragenen Verein (e.V.) sind insbesondere die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) und die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Beide bieten rechtliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, gemeinnützige Ziele zu verfolgen, ohne die traditionelle Vereinsstruktur nutzen zu müssen.

Eine gGmbH eignet sich besonders für Organisationen, die einen höheren Kapitalbedarf haben oder ein professionelles Management erfordern, da sie durch ihre Struktur eine klarere Verantwortungszuweisung und größere Flexibilität in der Geschäftsführung bietet. Die gUG hingegen ist eine Variante, die mit geringerem Startkapital gegründet werden kann und somit eine zugängliche Option für kleinere Projekte oder Initiativen darstellt. Beide Rechtsformen müssen, ähnlich wie ein e.V., die Gemeinnützigkeit nachweisen, um steuerliche Vorteile zu genießen, und sind verpflichtet, ihre Gewinne reinvestieren, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu fördern. Diese Alternativen bieten somit interessante Möglichkeiten für Organisationen, die auf der Suche nach einer geeigneten rechtlichen Form sind, um ihre sozialen oder kulturellen Ziele effizient umzusetzen.

Wer kann einen Verein gründen?

Grundsätzlich kann in Deutschland jede natürliche oder juristische Person einen Verein gründen. Dies umfasst sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen von Personen, die sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) sind mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich, die volljährig und geschäftsfähig sein müssen. Minderjährige können ebenfalls Mitglieder sein, benötigen jedoch die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen, wie z.B. andere Vereine oder Unternehmen, als Gründungsmitglieder fungieren.

Welchen Namen soll der Verein führen?

Die Wahl des Vereinsnamens ist entscheidend für die Identität und Außendarstellung des Vereins. Ein gut gewählter Name kann Vertrauen schaffen, Mitglieder anziehen und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Dabei sollte der Name klar, einprägsam und aussagekräftig sein, um die Mission und Ziele des Vereins zu reflektieren. Achten Sie darauf, dass sich der Name von anderen Vereinen im Registerbezirk deutlich unterscheidet und keine irreführenden Vorstellungen über Art und Größe des Vereins vermittelt. Obwohl die Eintragung im Vereinsregister erfolgt, bietet dies keinen umfassenden Namensschutz. Verstöße gegen Namens- und Markenrecht können rechtliche Konsequenzen und eine spätere Namensänderung erforderlich machen. Ein kreativer Prozess, unterstützt durch Workshops oder Umfragen, kann helfen, einen passenden Namen zu finden, der die Zustimmung der Mitglieder findet und den Verein auf eine erfolgreiche Zukunft vorbereitet.

Welche Vereinsorgane müssen gewählt werden?

Die Wahl der Vereinsorgane ist ein zentraler Bestandteil der Vereinsorganisation und -verwaltung, der sicherstellt, dass der Verein ordnungsgemäß funktioniert und seine Ziele effektiv erreicht. Zu den wichtigsten Vereinsorganen, die gewählt werden müssen, gehört in der Regel der Vorstand, der die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins nach außen hin übernimmt. Abhängig von der Größe und Struktur des Vereins können auch weitere Organe wie ein Aufsichtsrat, der die Tätigkeit des Vorstands überwacht, oder verschiedene Ausschüsse, die sich mit spezifischen Aufgaben oder Projekten befassen, gewählt werden. Zudem ist die Mitgliederversammlung ein wesentliches Organ, das als höchstes beschlussfassendes Gremium fungiert und wichtige Entscheidungen, wie etwa Satzungsänderungen oder die Wahl des Vorstands, trifft. Die genaue Zusammensetzung und Wahlmodalitäten der Vereinsorgane werden in der Satzung des Vereins festgelegt und sollten transparent und demokratisch gestaltet sein, um die Mitbestimmung und das Engagement der Mitglieder zu fördern.

Gut zu wissen:

  • Ein Verein darf keine Gewinne machen – Diese Aussage ist falsch!

    Auch gemeinnützige Vereine dürfen Überschüsse (Gewinne) erwirtschaften. Sie müssen jedoch ein paar Dinge beachten: 1. Die Überschüsse müssen dem Vereinszweck zugeführt werden (d.h. keine Gewinnausschüttung an Mitglieder). 2. Bei der Bildung von Rücklagen sind bestimmte Vorschriften einzuhalten. 3. Erhält der Verein öffentliche Mittel (z. B. Gemeinde Zuschüsse), können Überschüsse einen Zuschuss mindern.

Gründen eines Vereins: Vor- und Nachteile

KriteriumVorteileNachteile
Rechtsform
  • Eingetragener Verein (e.V.) bietet Rechtsfähigkeit und Haftungsbeschränkung
  • Nicht eingetragener Verein haftet unbeschränkt
  • Eintragung und formelle Anforderungen beim e.V.
Haftung
  • Eingetragener Verein haftet nur mit Vereinsvermögen
  • Nicht eingetragener Verein: Mitglieder haften persönlich und unbeschränkt
Finanzierungsmöglichkeiten
  • Gemeinnütziger Verein kann Spenden und Fördermittel erhalten
  • Steuerliche Vorteile für gemeinnützige Vereine
  • Verwaltung der Mittel kann aufwendig sein
Mitgliederengagement
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • Abhängigkeit von Mitgliederengagement und -beiträgen
Gemeinschaft und Netzwerk
  • Stärkung der Gemeinschaft und des sozialen Netzwerks
  • Potenzial für interne Konflikte und Differenzen
Kosten
  • Geringe Gründungskosten (90-120 Euro)
  • Laufende Kosten für Verwaltung, Versicherung und mögliche professionelle Beratung
Flexibilität
  • Nicht eingetragener Verein kann schnell und unkompliziert gegründet werden
  • Eingetragener Verein unterliegt strengeren gesetzlichen Vorgaben
Verwaltung und Bürokratie
  • Klare Strukturen und Verantwortlichkeiten im e.V.
  • Bürokratischer Aufwand, insbesondere bei der Eintragung und Verwaltung eines e.V.
Langfristige Planungssicherheit
  • Ein eingetragener Verein bietet langfristige Planungssicherheit und Stabilität
  • Regelmäßige Einhaltung von Berichtspflichten und gesetzlichen Vorgaben
Öffentliche Wahrnehmung
  • Anerkennung und Vertrauen durch Eintragung und Gemeinnützigkeit
  • Höhere Erwartungen und Anforderungen von Mitgliedern und Öffentlichkeit
Fördermöglichkeiten
  • Zugang zu öffentlichen Fördermitteln und Zuschüssen für gemeinnützige Vereine
  • Aufwendige Beantragung und Nachweispflicht für erhaltene Fördermittel
Steuervorteile
  • Gemeinnützige Vereine sind von der Körperschaftssteuer befreit
  • Gemeinnützigkeit muss regelmäßig vom Finanzamt geprüft und bestätigt werden
Satzung und Regelungen
  • Klare Satzung schafft Transparenz und Rechtssicherheit
  • Erstellung und regelmäßige Anpassung der Satzung erfordern Expertise und Aufwand

Wie viel kostet es, einen Verein zu gründen?

Es kostet nicht viel, einen Verein zu gründen. Insgesamt müssen Sie mit ca. 90 bis 120 Euro für die Vereinsgründung rechnen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für die Eintragung ins Vereinsregister (ca. 50 Euro), der notariellen Beglaubigung (ca. 30 Euro) sowie der Bekanntmachung (10 bis 30 Euro).

Markus Leenen, Sales & Development Underwriter Commercial Lines
Expertentipp: Kosten sparen durch vorläufigen Freistellungsbescheid Wenn Sie einen Verein gründen, stellen Sie den Antrag zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt vor dem Eintrag ins Vereinsregister. Denn wenn Sie dem Registergericht bei der Anmeldung Ihres gemeinnützigen Vereins bereits einen vorläufigen Freistellungsbescheid vorgelegen, entfallen in den meisten Bundesländern die Anmeldegebühren. Zum Teil werden sie aber auch bei nachträglicher Vorlage eines Freistellungsbescheids innerhalb bestimmter Fristen rückerstattet.

Achtung bei Vereinsgründung: Haftung

Egal, ob Sie einen eingetragenen oder einen nicht eingetragenen Verein gründen: Vereine, bzw. für den Verein handelnden Personen haften, wenn Dritte durch sie geschädigt werden. Ein Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen.

Lösung: Vereinshaftpflichtversicherung abschließen

Aus diesem Grund empfiehlt es sich dringend, dass ein eingetragener, wie auch ein nicht eingetragener Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung abschließt. 

Checkliste: Inhalt einer Vereinssatzung

Nachstehend erfahren Sie, was eine Vereinssatzung beinhalten muss: 

  1. Vereinsnamen
  2. Vereinssitz
  3. Vereinszweck
  4. Bestimmung, ob der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
  5. Verfahren zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
  6. Bestimmungen darüber, ob und welche Beiträge von Mitgliedern zu leisten sind
  7. Informationen über die Bildung des Vorstands gemäß § 26 BGB
  8. Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist
  9. Informationen über die Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung
  10. Angabe, von wem die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unterzeichnet werden müssen
  11. Festlegung über den Vermögensanfall bei Auflösung des Vereins, d.h. wer erhält ein Jahr nach Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen

 

Erstveröffentlichung am 20.06.2023 durch Markus Leenen, Aktualisierung am 29.01.2025 durch Leonie Schlegel

Markus Leenen, Sales & Development Underwriter Commercial Lines

Autor: Markus Leenen, Sales & Development Underwriter Commercial Lines

ist seit 1991 in der Versicherungsbranche und seit 1996 mit Kompetenzschwerpunkt gewerbliche und berufliche Risiken. Seit 2015 arbeitet er als Sales & Development Underwriter für gewerbliche Risiken bei Hiscox. Als Underwriter ist er besonders auf Haftpflicht-, Cyber- und Gewerbe-Sach-Risiken spezialisiert. Für den Business Blog schreibt er unter anderem über Mobiles Arbeiten & Bring Your Own Device sowie Haftungsszenarien von Vereinen.

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