Wettbewerbsrecht Beispiel 1: Urheberrechtsverletzung
Eine der häufigsten Gründe für eine Urheberrechtsverletzung stellt die Nutzung von Bildern in Print- und Onlinemedien ohne die entsprechenden Nutzungsrechte dar.)
Kurz an dieser Stelle zusammengefasst: Das Urheberrechtsgesetz umfasst neben Bildern, Videos bzw. Filme und Musik auch andere Werke, wie etwa Software / Programmcodes – dies gilt auch im Stadium des Entwurfs! Einige Urheber stellen ihre Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung – dennoch sollte vor einer Nutzung eine schriftliche Freigabe entsprechend der geplanten Nutzung eingeholt werden, da die Urheber die Verwertung ihrer Werke meist stark einschränken. Beispielsweise darf öffentlich zugänglicher Quellcode einer Software zwar genutzt, jedoch lediglich privat und nicht gewerblich genutzt werden.
Mehr über den Begriff, die Risiken und Beispiele können Sie im Glossar-Beitrag zur Urheberrechtsverletzung nachlesen.
Wettbewerbsrecht Beispiel 2: Unerlaubte Werbung per Telefon und E-Mail
Gemäß UWG sind telefonische Werbeanrufe ohne die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers verboten (sog. Cold Calls) – bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro. Eine entsprechend ausdrückliche Einwilligung muss vom Verbraucher schriftliche oder mündlich und vor dem Telefonat zum Ausdruck gebracht werden – das Einholen der Einwilligung zu Beginn des Gesprächs ist unzulässig. Ebenfalls und unabhängig von einer bestehenden Einwilligung ist es verboten, die Rufnummer zu unterdrücken.
Ähnlich streng sind die Vorschriften beim Versand von E-Mails und Newsletter. So dürfen z.B. keine E-Mails ohne Einwilligung des Empfängers an Neukunden versendet werden. Der Empfänger muss seine Einwilligung zwingend zweimal gegeben haben. Das sog. double-opt-in-Verfahren schreibt vor, dass der Empfänger nach Angabe seiner Mail-Adresse (erste Einwilligung) zunächst eine Bestätigungsmail mit einem Link erhält. Erst nach bestätigen des Link (zweite Einwilligung) startet der Versand. In jedem Fall ist es wichtig, die Einwilligungen genau zu dokumentieren.