Einkommensteuer:
Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist Ihr Gewinn. Laut Einkommensteuergesetz (EStG), § 1 sind „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“ unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Einkommenssteuer unterliegen unter anderem gewerbliche Einkünfte sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit – dazu später mehr.
Körperschaftssteuer:
Körperschaftsteuerpflichtig sind laut Körperschaftsteuergesetz (KStG § 1) unter anderem Genossenschaften und Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Stellt sich für Sie beispielsweise die Frage „Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?“, zählt die Körperschaftssteuer hinzu.
Gewerbesteuer:
Wenn Sie als Selbstständiger ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie unter Umständen Gewerbesteuer zahlen. Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an. Die Höhe der Gewerbesteuersätze bestimmen die Gemeinden in Deutschland selbst: Durch die unterschiedlichen sogenannten Hebesätze. So kann sich die Verlegung des Firmensitzes in eine Nachbargemeinde steuermindernd auswirken.
Umsatzsteuer:
Als Unternehmer müssen Sie Ihren Kunden Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen – es sei denn, Sie berufen sich auf die Kleinunternehmerregel. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Daneben gibt es einen ermäßigten Satz von 7 Prozent für bestimmte Bereiche. Selbständige und Freiberufler müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgegeben. Weitere Infos, Fakten und Tipps finden Sie in unserem Blogbeitrag Umsatzsteuer für Selbstständige: Regelungen zur Steuerpflicht, Voranmeldung und Co.!
Vorsteuer:
Für die meisten unternehmensbezogenen Einkäufe zahlen Sie Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuer. Die Differenz zwischen der eingenommenen Umsatzsteuer und der gezahlten Vorsteuer führen Sie an das Finanzamt ab.
Lohnsteuer für Mitarbeiter:
Wenn Sie auch als Arbeitgeber tätig sind und Angestellte beschäftigen, habe Sie als Unternehmen eine weitere Steuerpflicht: Sie müssen Lohnsteuer ans Finanzamt abführen.