Büroräume des Unternehmens
Arbeitszimmer absetzen: Selbstständig arbeiten bringt oft mit sich, ein eigenes Büro zu mieten. Diese Kosten sind Betriebsausgaben – inklusive der Nebenkosten. Laut Einkommensteuergesetz § 4, Absatz 6b können zudem auch Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden: 1. Steht „für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung“, sind die „abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 Euro begrenzt“. Ist das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, gilt keine Höchstgrenze.
Firmenwagen als Selbständiger von der Steuer absetzen
Auch Ihr Auto können Sie als Selbständiger absetzen – dafür gelten diese Richtlinien: Findet mehr als die Hälfte aller Fahrten aus betrieblichen Gründen statt, stellt der Firmenwagen einen Teil des Betriebsvermögens dar.
Fahren Sie nur in zehn Prozent aller Fahrten zu einem Kunden oder Lieferanten und nutzen Sie den Pkw ansonsten privat, sieht die Finanzbehörde das Fahrzeug als Privatvermögen an. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 Prozent und 50 Prozent haben Sie die Wahl, ob Sie das Auto Ihrem Privatvermögen oder dem Firmenvermögen zuordnen.
Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen können Sie den Wagen abschreiben und die Ausgaben für Benzin oder Reparaturen als Betriebsausgaben ansetzen. Dabei erhöht jedoch der Anteil der Privatnutzung den Betriebsgewinn und sollte daher so niedrig wie möglich gehalten werden. Zur Ermittlung des Privatanteils können Sie entweder ein Fahrtenbuch führen oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung anwenden, sofern der Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. In diesem Fall wird der private Anteil mit 1 % des Bruttolistenpreises berechnet.
Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben
In der Steuererklärung können Sie auch Fahrtkosten als Betriebsausgaben angeben – beispielsweise Fahrten für Kundenbesuche. Für Selbstständige ist unter bestimmten Umständen auch die Entfernungspauschale anzuwenden, wenn Sie eine Betriebsstätte regelmäßig aufsuchen.
Absichern & Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
Auch sind die Beiträge für Ihre betrieblichen Versicherungen steuerlich absetzbar – etwa für eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, die Sie gegen Schadenersatzansprüche absichert. Auch die Prämien für andere Versicherungen, wie eine Inhaltsversicherung oder Cyber-Versicherung, können Sie beim Finanzamt geltend machen.
Geschäftsessen absetzen
Wenn Sie Ihre Geschäftsfreunde zum Essen einladen, können Sie die Restaurantrechnung inklusive Trinkgeld und Garderobengebühr zu 70 Prozent als Betriebsausgabe angeben. Die Rechnung des Lokals muss bestimmte Angaben enthalten, damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt. Auch Geschenke an Kunden stellen bis zu einem Betrag von 35 Euro eine steuerlich anrechenbare Betriebsausgabe dar.
Internet- und Telefonkosten absetzen
Den beruflichen Anteil Ihrer Telefonkosten können Sie von der Steuer absetzen. Da das Finanzamt davon ausgeht, dass ein gewisser Anteil auch privat genutzt wird, müssen Sie den privaten Anteil herausnehmen – entweder durch einen Einzelverbindungsnachweis oder durch eine Schätzung.