Steuererklärung für Selbstständige

19.06.2024 von Franz Kupfer

Die Steuererklärung als Selbstständiger ist wahrscheinlich der am wenigsten geliebte Teil des eigenen Unternehmertums. Es fällt oft schwer, sich in steuerlichen Themen zurechtzufinden und die Steuererklärung bei Selbstständigkeit anzugehen. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur optimalen Vorbereitung sind Sie dafür jedoch bestens gerüstet. Wir zeigen Ihnen, welche Unternehmens-Rechtsform welche Steuerabgaben zu entrichten hat, welche Dokumente Sie ausfüllen müssen und welche Fristen gelten.

Junge Frau mit braunen Haaren und gestreiftem Oberteil sitzt an einem Schreibtisch vor ihrem Laptop. In den Händen hält sie Geschäftsunterlagen, die sie für ihre Steuererklärung als Selbstständige benötigt.

Muss ich als Selbstständiger eine Steuererklärung machen?

Ja, denn Selbstständige sind per Gesetz verpflichtet, ein Mal im Jahr eine Steuererklärung bei Selbstständigkeit zu machen. Falls man seine Steuererklärung als Selbstständiger zu spät abgibt, drohen Zuschläge, die das Finanzamt ansetzt. Der Verspätungszuschlag beträgt aktuell 0,25 % der festgelegten Steuer, mit einem Mindestwert von 25 Euro pro verspäteten Monat. Sollten Sie Ihre Steuererklärung als Selbstständiger weiterhin nicht abgeben, schätzt das Finanzamt die Einnahmen und damit die zu zahlende Steuerlast. In der Regel fällt die Schätzung eher zu hoch als zu niedrig aus. Die Folge ist, dass mehr Steuern zu entrichten sind als eigentlich nötig wäre. Im schlimmsten Fall kann die Nichtabgabe der Steuererklärung als Selbstständiger als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Dies kann ernste rechtliche Folgen haben. Die Steuererklärung bei Selbstständigkeit ist elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln.

Steuererklärung für Selbstständige ohne Berater - geht das?

Eine Steuererklärung als Selbstständiger eigenverantwortlich zu erstellen, ist möglich und rechtens. Bei Personengesellschaften oder Freiberuflern ist dies ohne Schwierigkeiten zu erledigen, da die Anforderungen gering sind; besonders bei Anwendung der unkomplizierten Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung. 

Für Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH, gelten gesonderte steuerliche Pflichten. Dies zeigt sich speziell in der doppelten Buchführung und der Notwendigkeit der Bilanzierung. In diesem Fall ist es ratsam, eine Steuerberatung einzuschalten. Es gilt: Wer eigenständig Buchhaltungsaufgaben vorbereitet und Unterlagen akkurat aufbereitet, spart die Zeit der Steuerberatung und somit Geld.

Schon gewusst?

  • Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen

    Alle Geschäftsunterlagen für die Steuererklärung müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Welche Steuererklärung als Selbstständiger muss ich machen?

Es ist von der Rechtsform abhängig, welche Steuern als Selbstständiger an das Finanzamt abzuführen sind. Folgende Steuerarten gibt es üblicherweise:

 Einkünfte aus:EinkommensteuerUmsatzsteuerGewerbesteuer
Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige)Gewerbebetrieb oder selbstständiger ArbeitFür alle GewinneMonatliche Ust-VoranmeldungBefreit bis 24.500 €/Jahr
Kleinunternehmer (nach §19 EstG)GewerbebetriebFür alle GewinneBefreit bis 22.000 €/JahrBefreit bis 24.500 €/Jahr
Freiberufler (nach §18 EstG)Selbstständiger ArbeitFür alle GewinneAbhängig vom BerufBefreit
Personengesellschaft (GbR, OHK, KG)Gewerbebetrieb oder selbstständiger ArbeitGehälter und AusschüttungenMonatliche Ust-VoranmeldungBefreit bis 24.500 €/Jahr
Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG)Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen oder nicht- selbstständiger ArbeitGehälter, Dividenden und AusschüttungenMonatliche Ust-VoranmeldungKein Freibetrag

Quelle: Gründerplattform der KFW

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Wie bereite ich meine Steuererklärung als Freiberufler optimal vor? Praxisanleitung in 5 Schritten

Damit die Steuererklärung bei Selbstständigkeit reibungslos gelingt, ist es hilfreich die Buchhaltung im Griff zu haben. Folgende Vorarbeiten können Sie erledigen:

1. Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung? 

Folgende Unternehmer dürfen eine Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen:

  • Gewerbetreibende, deren jährlicher Umsatz kleiner als 600.000 Euro und jährlicher Gewinn weniger als 60.000 Euro beträgt. Sie dürfen nicht nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen zur Buchführung verpflichtet sein (z. B. HGB)
  • Eingetragene Kaufleute, deren Umsätze und Gewinne unter den genannten Schwellenwerten liegen
  • Unternehmer, wie Einzelunternehmer oder die GbR, die nicht im Handelsregister eingetragen sind
  • Freiberufler, unabhängig von Umsatz und Gewinn

Gewerbetreibende, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen, sind zur doppelten Buchführung und damit zur Erstellung einer Bilanz nach § 141 Abgabenordnung verpflichtet. Ob die Erstellung einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschussrechnung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab: Kleine Unternehmen ohne umfangreiches Anlage- und Umlaufvermögen profitieren von der Einnahmen-Überschussrechnung als einfache und kostengünstige Variante zur Gewinnermittlung. Je größer und komplexer ein Unternehmen ist, desto steuerlich attraktiver ist auf lange Sicht die Bilanz in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit.

2. Belege sammeln

Für die Steuererklärung als Selbstständiger ist es wichtig, sämtliche relevanten Belege zu sammeln. Dazu zählen typischerweise Lieferscheine, Kreditoren- und Debitorenrechnungen, Quittungen für Barzahlungen, Überweisungsbelege, Tankbelege, Bankauszüge vom Geschäftskonto und die Jahresbescheinigungen.

3. Dokumente ablegen

Es empfiehlt sich, die gesammelten Belege und andere wichtige Dokumente systematisch abzulegen. Dies kann über verschiedene Ordner für Rechnungen, Verträge, Bankbelege und Steuerunterlagen erfolgen. Für die Erstellung der Steuererklärung als Selbstständiger ist es hilfreich, die gesammelten Dokumente alphabetisch oder nach Monaten zu ordnen.

4. Liste der Einnahmen und Ausgaben

Am einfachsten ist es, z. B. eine Excel-Liste mit relevanten Informationen (Betrag, Datum, Bezeichnung, Betrag, Belegnummer) für jeden Beleg zu erstellen. Umsatzsteuerpflichtige sollten zusätzlich den Nettobetrag, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag notieren. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gilt das Zu- und Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben gelten für das Jahr und den Monat, an dem sie tatsächlich geflossen sind. Es zählt beispielsweise eine Rechnung über geleistete Arbeiten im Monat Mai jedoch zum Juni, wenn diese erst im Juni bezahlt worden ist.

5. Gewinnermittlung

Durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben während eines Jahres ergibt sich der Gewinn. Diesen müssen Sie in Ihre Steuererklärung als Selbstständiger eintragen. Bei Gewerbetreibenden in Anlage G, bei freiberuflichen Tätigkeiten in Anlage S. Diese werden zusammen mit der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung) bei der Einkommensteuererklärung abgegeben. Bei einer Gewinnermittlung durch einen Betriebsvermögensvergleich sind zusätzlich die Abschriften der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung in der Steuererklärung als Selbstständiger anzufügen.

Was kann ich in meiner Steuererklärung als Selbstständiger absetzen?

Verschiedene Kosten können von den jährlichen Einnahmen abgezogen werden. Dies reduziert den zu versteuernden Betrag in Ihrer Steuererklärung als Selbstständiger. Typische Posten, die steuermindernd wirken, sind:

  • Miete für Büroräume
  • Büroausstattung inkl. IT Hard- und Software
  • Bürobedarf und Bücher
  • Bürobetrieb  
  • Kosten für Fortbildungen
  • Gezahlte Löhne und Gehälter
  • Wareneinkauf
  • Spenden
  • Pkw und andere Anlagegüter (Abschreibung)
  • Bewirtungskosten (70 Prozent)
  • Fahrt- oder Reisekosten
  • Versicherungen (Betriebshaftpflicht.-, Berufshaftpflicht.-, Inhalt.- und Cyberversicherung)

Welche Formulare muss ich für meine Steuererklärung für Selbstständige ausfüllen?

Die Steuererklärung als Freiberufler besteht aus dem Mantelbogen, zu dem verschiedene Anlagen hinzukommen. Im Mantelbogen notieren Sie alle relevanten Daten zu Ihrer Person:

  • Name und Adresse
  • Geburtsdatum
  • Steuernummer und Steuer-Identifikationsnummer
  • Zuständiges Finanzamt
  • Familienstand und eventuell Kinder

Abhängig davon, ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler tätig sind, reichen Sie neben dem Mantelbogen die folgenden Anlagen in Ihrer Steuererklärung als Selbstständiger ein:

Für Gewerbetreibende: 

  • Anlage S: Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Anlage G: Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb 
  • Anlage EÜR: Für die Einnahmenüberschussrechnung

Zusätzlich ist beim Finanzamt in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit abzugeben:

  • Gewerbesteuerjahres­erklärung: Für die Erfassung der Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatliche oder vierteljährliche Meldung beim Finanzamt
  • Umsatzsteuerjahreserklärung: Jährliche Erklärung, fließt in die Ermittlung der Gesamtumsatzsteuerlast ein

Für Freiberufler: 

  • Anlage S: Für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit 
  • Anlage EÜR: Für die Einnahmenüberschussrechnung

Zusätzlich ist beim Finanzamt in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit abzugeben:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Umsatzsteuerjahreserklärung: Falls von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird, entfallen diese.

 

  • Sie sind Influencer? Und sie wissen nicht, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden oder als Freiberufler arbeiten wollen? Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag Influencer - Kleingewerbe oder Freiberufler? mit vielen Fakten und spannenden Tipps.

 

Nicht vergessen: Alle Einkünfte berücksichtigen

In der Einkommen-Steuererklärung als Selbstständiger müssen Sie nicht nur Ihre Gewinneinkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit oder aus Ihrem Gewerbebetrieb angeben. Auch weitere Einkünfte sind dem Finanzamt mitzuteilen:

  • Aus Vermietung und Verpachtung
  • Aus Kapitalvermögen
  • Aus nicht-selbstständiger Arbeit
  • Aus sonstigen Einkünften (z. B. Rentenzahlungen)

 

Unser Tipp

  • Legen Sie Geld für die Einkommensteuer zurück

    Für das laufende Steuerjahr sind vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu entrichten. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung als Selbstständiger abgegeben haben, berechnet das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld. Um bei einem höheren Gewinn die gestiegene Einkommensteuer entrichten zu können, sollten Sie Geld zurücklegen – am besten auf ein separates Konto. Um dem jährlichen Steuerbescheid gelassen entgegenblicken zu können, sollten Sie je nach Verdienst 15 % bis 42 % des Gewinns für zusätzliche Steuern reservieren.

Welche Fristen muss ich bei meiner Steuererklärung als Selbstständiger einhalten?

Die Abgabe der Steuererklärung für Selbstständige ist nach Ablauf eines Kalenderjahres fällig, spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Abgabefrist wurde im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 verlängert. Daraus ergeben sich folgende neue Termine:

Wenn Sie Ihre Steuererklärung als Selbstständiger selber erstellen und abgeben:

  • Für das Jahr 2023 bis 02.09.2024

Wenn Sie Ihre Steuererklärung als Selbstständiger durch einen Steuerberater erstellen und abgeben lassen:

  • Für das Jahr 2022 bis 31.07.2024
  • Für das Jahr 2023 bis 02.06.2025

Diese Fristen gelten auch für die Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung.

Steuern sparen in der Steuererklärung für Selbstständige?

Es gibt diverse Freibeträge, die in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit greifen können. 

Der Grundfreibetrag steht allen steuerpflichtigen Personen zu. Er beträgt seit dem 1. Januar 2024 für Alleinstehende 11.604 Euro, für verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung 23.208 Euro. Die Einkommenssteuerpflicht beginnt erst ab diesen Beträgen.

Sollte ein Unternehmen verkauft werden, mindert der Veräußerungsfreibetrag den zu versteuernden Gewinn. Nach dem Vollenden des 55. Lebensjahres oder bei permanenter Berufsunfähigkeit des Unternehmers verringert er die Steuerlast um 45.000 Euro. Dies gilt bis zu einer Grenze von 136.000 Euro Veräußerungsgewinn.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt aktuell 4.260 Euro pro Jahr. Dies gilt für Personen der Steuerklasse II. Jedes weitere Kind reduziert die Steuerlast um 240 Euro. 

Alternativ zum Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag erhalten. Dieser wurde zum 1. Januar 2024 auf 3.192 Euro erhöht, bei zusammenveranlagten Ehegatten auf 6.384 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 2.928 Euro. Auf Ihre Steuern wirkt sich der Freibetrag aus, wenn Sie eine Einkommen-Steuererklärung als Selbstständiger mit der ausgefüllten Anlage „Kind“ abgeben. 

Ebenso wie der Grundfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit vom Finanzamt automatisch angerechnet. Sie bekommen ohne weiteres Zutun den Kinderfreibetrag, wenn es für Sie vorteilhaft ist. Sie müssen nicht zwischen Kinderfreibetrag oder Kindergeld wählen. Bei einem gemeinsamen Verdienst der Eltern von mehr als circa 80.000 Euro im Jahr, greift der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung bei Selbstständigkeit.

 

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Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

Autor: Franz Kupfer, Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event

ist Product Head Professional Indemnity, D&O, Property & Event und Experte für die Bereiche Gewerbliche Haftpflicht sowie Sach- und Event-Versicherung. Er hat 2012 bei Hiscox als Graduate Trainee seine Berufslaufbahn begonnen und ist nach Zwischenstationen bei anderen Multiline-Versicherern in Sydney und München seit 2020 wieder bei uns aktiv. Im Hiscox Blog gibt er Einblicke hinter die Kulissen und schreibt wissenswerte Beiträge über den Einzel- und Onlinehandel sowie über die Risiken von Selbstständigen und Unternehmen verschiedener Branchen.

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