Sobald Sie ein Unternehmen gründen oder als Freiberufler an den Start gehen und einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro haben, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer, auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, wird auf fast jeden getätigten Umsatz fällig. Immer wenn Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen Sie die Umsatzsteuer gesondert in der Rechnung ausweisen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent. Daneben gibt es einen ermäßigten Satz von 7 Prozent.
Dieser gilt zum Beispiel für „kulturelle Güter“. Sofern Sie als Autor, Journalist oder Künstler tätig sind, weisen Sie diesen Satz auf Ihren Rechnungen aus. Außerdem gibt es noch eine Reihe weiterer Produkte und Dienstleistungen, für die der ermäßigte Satz gilt. Dazu zählen zum Beispiel Lebensmittel. Allerdings existieren nicht nur bei Essbarem zahlreiche (kuriose) Ausnahmen (Pilze und Trüffel, ohne Essig haltbar gemacht: 7 Prozent, mit Essig haltbar gemacht: 19 Prozent; Adventskränze aus Frischmaterial geflochten: 7 Prozent, aus Trockenpflanzen: 19 Prozent). Fälle wie diese werden regelmäßig in politischen Debatten über Steuervereinfachungen gebracht. Im Internet gibt es zahlreiche Umsatzsteuer Rechner. Selbstständige können hier die Umsatzsteuer sowie Brutto- (Betrag inkl. Umsatzsteuer) und Nettobetrag (Betrag ohne Umsatzsteuer) ermitteln.