Wenn Sie wissen, ob Sie sich allein oder mit mehreren Partnern selbstständig machen möchten, stellt sich die Frage der Haftung, die über die Rechtsform geregelt ist.
Bei Kapitalgesellschaften gilt: Die Haftung ist bei der GmbH, der AG und der UG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Rechtsform KGaA gibt es mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter, der allerdings auch eine juristische Person, z.B. ein Verein, sein kann.
Im Gegensatz zur Rechtsform Kapitalgesellschaft haften bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen die Gesellschafter persönlich, und zwar unbeschränkt. Das heißt, auch wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaft aufgebraucht ist, haftet jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen. Dazu zählen sowohl Geldmittel als auch Häuser, Grundstücke oder andere Sachwerte. Jedoch haben diese beiden Rechtsformen den großen finanziellen Vorteil, dass sie durch die persönliche Haftung der Gesellschafter bei Banken und Kreditinstituten einfacher ein Darlehen erhalten als eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eventuell nachteilig muss jedoch gewertet werden, dass bei der Rechtsform der Personengesellschaft zwischen den einzelnen Gesellschaftern stets ein großes Vertrauensverhältnis bestehen muss. Schließlich kann im Ernstfall einer der Gesellschafter für die Betriebsschulden, die ein anderer Gesellschafter verursacht hat, haftbar gemacht werden.