Die Überprüfung einer Scheinselbständigkeit liegt bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung. Zur Entscheidung werden verschiedene Kriterien herangezogen. Hier einige Beispiele, auf was Sie als Auftraggeber achten können:
- Binden Sie freie Mitarbeiter nicht zu stark in die organisatorischen Abläufe ein. Verzichten Sie z.B. auf die Vergabe einer eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
- Überlassen Sie es dem Selbständigen, ob er zur Erfüllung der Aufträge Dritte einbezieht
- Prüfen Sie, ob der Auftragnehmer noch weitere Kunden hat, mit denen er Umsätze generiert
- Setzen Sie keine Soft- oder Hardware zur Kontrolle des Selbständigen ein
- Ermöglichen Sie dem Auftragnehmer eine freie Zeiteinteilung
Auch als Auftragnehmer sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob auch wirklich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.