Rechnungen, Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Buchungsbelege und bestimmte Zollunterlagen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, alle anderen Unterlagen müssen sechs Jahre archiviert werden.
Zum Glück müssen die Unterlagen – mit Ausnahme von Bilanzen und Abschlüssen – nicht mehr in ihrer physischen Form aufbewahrt werden. Es ist also durchaus erlaubt, das Material zu scannen und die Originale zu vernichten. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich amtliche Urkunden.
Bei der elektronischen Aufbewahrung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass diese jederzeit wieder lesbar gemacht werden können müssen. Setzen Sie also lieber nicht auf exotische Formate, die in einigen Jahren veraltet sind und mit aktueller Hard- und Software nicht mehr gelesen werden können.