Kostenpunkt Nr. 1: Der Lohn, bzw. das Gehalt. Die Höhe können Sie frei mit Ihrem Mitarbeiter, den Sie einstellen möchten, vereinbaren. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro brutto je Zeitstunde. Wenn Sie Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, sind Sie an diesen gebunden. Gehört Ihr Unternehmen zum Einzelhandel oder zum Hotel- und Gaststättengewerbe, gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge, an die sich auch Nicht-Tarifparteien halten müssen.
Neben Lohn- und Gehaltskosten können auch leistungsabhängige Vergütungen beim Einstellen neuer Mitarbeiter vereinbart werden, z.B. im Vertrieb.
Darüber hinaus entstehen tarifliche Personalnebenkosten, wenn Sie Mitarbeiter einstellen, z.B.:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Kosten für Weiterbildung
Weitere Kosten, die entstehen, wenn Sie Mitarbeiter einstellen:
- Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (diese werden je zur Hälfte von Ihnen und von Ihrem Mitarbeiter übernommen – die Verantwortung für die Beitragszahlungen liegt hier jedoch bei Ihnen als Arbeitgeber)
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Beitrag zur Berufsgenossenschaft
- Kosten der Arbeitssicherheit
- Entgeltfortzahlungen, z.B. bei längerer Krankheit des Mitarbeiters oder Schwangerschaft, bzw. Mutterschutz
- Ggf. Kosten für Stellenanzeigen
Aktuelle Sätze in der Sozialversicherung (Stand 2023):
Versicherung | Gesamtbeiträge | Arbeitnehmer/-geberanteil (je 50%) |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Krankenversicherung | 14,6 % | 7,3 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % | 1,525 % |