Ein Kleingewerbe kann grundsätzlich jeder volljährige und geschäftsfähige Bürger in Deutschland anmelden, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, die keine besondere Erlaubnis oder Qualifikation erfordert. Dazu zählen beispielsweise viele Tätigkeiten im Handel, Handwerk und in verschiedenen Dienstleistungsbranchen. Minderjährige können ebenfalls ein Kleingewerbe anmelden, benötigen dafür jedoch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und gegebenenfalls die Genehmigung des Familiengerichts.
Ausländer, die in Deutschland ein Kleingewerbe betreiben möchten, müssen sicherstellen, dass ihr Aufenthaltsstatus dies zulässt, und gegebenenfalls eine entsprechende Genehmigung der Ausländerbehörde einholen. Es ist wichtig, dass die geplante Tätigkeit den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und keine zusätzlichen Genehmigungen oder Nachweise erforderlich sind, wie sie beispielsweise im Heilwesen, der Gastronomie oder im Sicherheitsgewerbe notwendig sein könnten.
Die Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes sind zusammengefasst:
- Volljährigkeit
- eine Meldeadresse in Deutschland
- für Nicht-EU-Ausländer: eine Aufenthaltserlaubnis