Ausbildung
Sie möchten ein Ingenieurbüro eröffnen? Dann ist eine fundierte Ausbildung im Ingenieurwesen unerlässlich. Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist geschützt und darf nur bei bestimmten Abschlüssen verwendet werden. Gesetzliche Grundlage dafür sind die Gesetze der Bundesländer. So sind in den insgesamt 16 Länderingenieurgesetzen die genauen Voraussetzungen für die Bezeichnung „Ingenieur“ jeweils festgelegt. Grundsätzliche Bedingung, um sich als Ingenieur bezeichnen zu dürfen (und somit ein Ingenieurbüro zu gründen), ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie. Die Regelstudiendauer muss dabei mindestens sechs Theoriesemester vorsehen. In der Regel ist ein Studium an einer Hochschule, Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie erforderlich. Nach dem Studienabschluss erhalten Ingenieure einen akademischen Grad wie Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur.
Berufserfahrung
Neben der akademischen Ausbildung ist praktische Berufserfahrung von großer Bedeutung. Auftraggeber legen großen Wert auf nachweisbare Erfolge und praktische Erfahrung. Es ist daher ratsam, einige Jahre in einem bestehenden Ingenieurbüro oder in der Industrie zu arbeiten, bevor Sie ein Ingenieurbüro gründen. Dies hilft Ihnen, wertvolle Kenntnisse und Kontakte zu sammeln, die für den Erfolg Ihres eigenen Ingenieurbüros entscheidend sein können.
Know-how
Technologisches Know-how und kontinuierliche Weiterbildung sind essenziell für den Erfolg eines Ingenieurbüros. Ingenieure sollten stets über die neuesten Entwicklungen in ihrem Fachgebiet informiert sein und sich regelmäßig weiterbilden. Spezialisierungen in bestimmten Bereichen können Ihr Leistungsangebot aufwerten und Ihnen helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben. Darüber hinaus sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse, wie etwa in Kostenkontrolle, Buchhaltung und Steuerrecht, wichtig, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.
Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer
Für viele Auftraggeber ist eine Kammermitgliedschaft des Dienstleisters ausschlaggebend für die Auftragserteilung. Ingenieurkammern bieten außerdem meist Ingenieurberatungen an, bei der unter anderem Fragen rund um die Berufsausübung und Existenzgründung erörtert werden. Die Beratung wird je nach Angebot der jeweiligen Kammer auch für Nicht-Mitglieder angeboten – gegebenenfalls allerdings zu anderen Preisen. Ein Vorteil einer Kammermitgliedschaft ist außerdem auch der Austausch mit anderen Mitgliedern.
Es gibt 16 deutsche Länderingenieurkammern, die für die Aufnahme zuständig sind. Für einige Ingenieure existiert eine Pflichtmitgliedschaft – unter anderem für „beratende Ingenieure“. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig Mitglied werden. Tipp: Details zur freiwilligen Mitgliedschaft erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Kammer.