Hinweisgeberschutzgesetz: Welche Pflichten haben deutsche Unternehmen jetzt?

25.07.2023 von Stefan Sievers

Am 2. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten und bringt viele Neuerungen: Somit sind von jetzt an circa 90.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, entsprechende Compliance-Prozesse und Whistleblower-Meldesysteme zu implementieren. Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz für Unternehmen? Alles Wichtige erfahren Sie hier!

Hinweisgeberschutzgesetz: Welche Pflichten haben deutsche Unternehmen jetzt?

EU-Whistleblowing-Richtlinie & deutsches Hinweisgeberschutzgesetz – eine kurze Historie

Der Weg bis zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes war lang – hier die wichtigsten Meilensteine:

  • Bereits 2019 beschließt die Europäische Union die EU-Whistleblower-Richtlinie zum stärkeren Schutz von Hinweisgebern in ihrem beruflichen Umfeld. 
  • Die EU-Whistleblower-Richtlinie soll bis Mitte Dezember 2021 mit einem deutschen Gesetz in nationales Recht umgesetzt werden. 
  • Mehrere Entwürfe für das Gesetz werden gekippt, im Dezember 2021 verstreicht die Frist zur Umsetzung. 
  • Ein Gesetzesentwurf von Anfang 2022 passiert Ende desselben Jahres den Bundestag, wird allerdings vom Bundesrat abgelehnt. 
  • Nach weiteren Modifizierungen und der Einberufung eines Vermittlungsausschusses, der einen zustimmungsfähigen Kompromiss erarbeitet, ist es soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird am 11. bzw. 12.05.2023 von Bundestag bzw. Bundesrat beschlossen und tritt am 02. Juli 2023 in Kraft. 

Welche Unternehmen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz? Und wann?

Nach Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die wichtigen Fragen: Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz? Wer muss ein Hinweisgebersystem einrichten? Und vor allem bis wann? Hier die Antworten im Überblick: 

  • Bereits ab Mitte Juni 2023 müssen Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen.  
  • Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen seit 02. Juli 2023 die Anforderungen erfüllen. 
  • Unternehmen ab 50 bis 249 Mitarbeitenden haben dafür eine Übergangsfrist
    bis 17.12.2023

HinSchG: Was genau müssen Unternehmen umsetzen?

HinSchG: Was genau müssen Unternehmen umsetzen?

Kurz beantwortet

  • Was sind Hinweisgeber?

    Als Hinweisgeber oder auch Whistleblower bezeichnet werden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese offenlegen.

    Mehr zum Begriff Whistleblower

Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden, die Verstöße interne oder externe Meldestellen weitergeben.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem zu implementieren und klare und leicht zugängliche Informationen über die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) bereitzustellen.

Was ist eine interne Meldestelle? Was sind die Anforderungen?

Daher müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten. Folgende Punkte sind hierbei – unter anderem und keinesfalls abschließend – wichtig: 

  • Betreuung der internen Meldestelle durch mindestens eine Person:
    Die Besetzung ist entweder unternehmensintern durch einen Mitarbeitenden möglich oder durch mehrere Personen, die eine Compliance-Abteilung bilden. Auch kann die interne Meldestelle unternehmensextern ausgelagert werden, zum Beispiel an einen spezialisierten Dienstleister, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater. 
  • Ermöglichung der Meldungsabgabe mündlich oder schriftlich, auf Wunsch auch persönlich  
  • Wahrung der DSGVO-Vorgaben und Identitätsschutz der Hinweisgebenden 
  • Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen 
  • Rückmeldung innerhalb von drei Monaten zu geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen – etwa die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde

Profi-Tipp

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Compliance-Versicherung: Unterstützung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Verfügt ein Unternehmen nicht über die notwendigen Ressourcen und kann somit die vom Gesetzgeber vorgegebenen Prozesse nicht einhalten, kann dies zu einschneidenden Konsequenzen aufgrund eines Gesetzesverstoßes und zu erheblichen Kosten führen.

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Stefan Sievers, Underwriting Manager Special Risks

Autor: Stefan Sievers, Underwriting Manager Special Risks

ist seit 2008 bei Hiscox. Davor war der studierte Wirtschaftswissenschaftler sieben Jahre für die Mannheimer Versicherung AG als Firmenkundenberater tätig. Nach seinem Wechsel zu Hiscox startete er als Underwriter für Art und Private Clients. Seit 2010 ist er bei Hiscox verantwortlich für den Bereich Special Risks. Hierzu zählen derzeit die Produktbereiche Kidnap & Ransom, unser Security Incident Response Cover sowie die Compliance-Versicherung.

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