Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden, die Verstöße interne oder externe Meldestellen weitergeben.
Mit dem Gesetz werden Unternehmen verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem zu implementieren und klare und leicht zugängliche Informationen über die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ) bereitzustellen.
Was ist eine interne Meldestelle? Was sind die Anforderungen?
Daher müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten. Folgende Punkte sind hierbei – unter anderem und keinesfalls abschließend – wichtig:
- Betreuung der internen Meldestelle durch mindestens eine Person:
Die Besetzung ist entweder unternehmensintern durch einen Mitarbeitenden möglich oder durch mehrere Personen, die eine Compliance-Abteilung bilden. Auch kann die interne Meldestelle unternehmensextern ausgelagert werden, zum Beispiel an einen spezialisierten Dienstleister, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater. - Ermöglichung der Meldungsabgabe mündlich oder schriftlich, auf Wunsch auch persönlich
- Wahrung der DSGVO-Vorgaben und Identitätsschutz der Hinweisgebenden
- Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
- Rückmeldung innerhalb von drei Monaten zu geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen – etwa die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde