1. Unser Versicherungsnehmer betreibt einen Onlineshop für Elektronikartikel. Per Brief erhält er ein Anwaltsschreiben, in dem ihm vorgeworfen wird, die IP-Adressen des Mandanten auf der Homepage ohne dessen Einwilligung und durch die Verwendung von Google Fonts weitergegeben zu haben. Außerdem fordert die Anwaltskanzlei eine Schadenersatzzahlung von 170 Euro.
Der Hiscox Kunde meldet uns den Schadenfall. Daraufhin stellen wir ihm einen Hiscox Juristen und festen Ansprechpartner zur Seite.
→ Der Hiscox Jurist prüft die Forderung und spricht eine Empfehlung für die individuelle Situation aus.
→ Wir unterstützen unsere Versicherungsnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
2. Unser Versicherungsnehmer hat für seinen Kunden eine Website unter Einbindung von Google Fonts erstellt. Sein Kunde wiederum wird daraufhin wegen der unberechtigten Weitergabe der IP-Adresse von einem Besucher der Website in Höhe von 170 € schadensersatzpflichtig gemacht.
Der Hiscox Kunde meldet uns den Schadenfall. Daraufhin stellen wir ihm einen Hiscox Juristen und festen Ansprechpartner zur Seite.
→ Der Hiscox Jurist prüft die Forderung und spricht eine Empfehlung für die individuelle Situation aus.
→ In der Regel ist in derartigen Konstellationen zunächst abzuwarten, ob der Kunde unseren Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt.
→ Auch hier nehmen wir die gerichtlichen und außergerichtlichen Interessen unserer Versicherungsnehmer war.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um unverbindliche Schadenbeispiele handelt. Die Gewährung des Versicherungsschutzes sowie die rechtliche Bewertung ist einzelfallbezogen, beispielsweise kann die Forderung unterhalb des versicherungsvertraglich vereinbarten Selbstbehalts liegen