Ist ein Freelancer im Rahmen eines Dienstvertrages im Einsatz, hat dieser einen Anspruch auf Vergütung dadurch, dass er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt. Ein klassisches Beispiel ist ein SAP-Berater, der Unternehmen berät, oder ein Webentwickler, der in Absprache mit dem Kunden eine Website aufsetzen soll.
Was muss ich beim Abschluss eines Dienstvertrages beachten? Die gute Nachricht ist, dass der Abschluss von Dienstverträgen zu dem täglichen Brot der Freelancer gehört und auch die Erstellung kein Hexenwerk ist.
Folgende Aspekte sind im Dienstvertrag mit einem Freelancer zwingend zu berücksichtigen:
1. Aufgaben des Freelancers und Ziele des Projekts
Wichtigste Grundlage des Dienstvertrages ist die Leistungsbeschreibung, die im Idealfall bereits vor der Suche nach dem richtigen Freelancer für Ihr Projekt definiert wird. Eine konkrete und klar definierte Leistungsbeschreibung minimiert das unternehmerische Risiko und schafft auch vertraglich Transparenz über die Erwartungen gegenüber dem Freelancer. Es sollte auf jeden Fall im Freelancer-Vertrag die Hauptaufgabe (z.B. „Erstellung einer Homepage mit WordPress“) als auch die wesentlichen Unteraufgaben (z.B. „Integration eines Onlineshops“ oder „Erstellung von vier Unterseiten auf Basis bereits vorhandenen Marketingmaterials“) aufgelistet werden. Es lohnt sich, hier wirklich präzise zu sein, aber auch genug Spielraum zu lassen, sodass der Freelancer die Aufgaben durch seinen eigenen Lösungsweg bewerkstelligen kann.
2. Projektdauer und -umfang
Natürlich lässt sich gerade bei größeren Projekten nicht genau abschätzen, wie viel Zeit der Freelancer zur erfolgreichen Realisation des Projekts tatsächlich benötigen wird. Allerdings sollte ein erster Zeitrahmen zu Beginn des Projekts abgesteckt werden. Um das Risiko des Anscheins einer scheinselbstständigen Beschäftigung so gering wie möglich zu halten, sollten Zeiträume von max. 12 Monaten definiert und der Freelancer-Vertrag danach ggf. verlängert werden.
Neben der Projektdauer muss auch der Beauftragungsumfang genau festgelegt werden. Bei freiberuflichen Projekten gibt man diesen in der Regel in Personentagen (PT) an. Viele Freelancer arbeiten an mehreren Projekten gleichzeitig. Ist ein Freelancer also für Sie 2 Tage pro Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten im Einsatz, liegt der Beauftragungsumfang bei ca. 50 Tagen (26 Wochen * 2 Tage = 52 Tage).
3. Vergütung im Freelancer-Vertrag
Die Vergütung gehört mit zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen. Meistens wird diese durch einen “All-in” Stundensatz (exkl. USt.) angeben. „All-in“ bedeutet, dass Ihnen der Freelancer keine weiteren Rechnungen wie Spesen oder die Anreise zum Projektort berechnet. Es können hier auch abweichende Regelungen getroffen werden.
Es ist auch möglich, einen Tagessatz mit dem Freelancer zu vereinbaren, der meistens dem Achtfachen des Stundensatzes entspricht (1 Tag = 8 Stunden).
Darüber hinaus ist das Zahlungsziel zu beachten: Wann wird der Freelancer nach seiner Rechnungsstellung bezahlt? Ohne eigene Vereinbarung im Freelance-Vertrag gilt automatisch die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.
4. Geheimhaltungsklausel und Haftungsbeschränkung
Ein Freelancer bekommt unweigerlich einen Einblick in verschiedene Geschäftsbereiche und strategische Entscheidungen. Es empfiehlt sich daher, eine angepasste Verpflichtung zur Geheimhaltung über interne Informationen mit in den Vertrag zu integrieren.
Neben der Geheimhaltungsklausel solltest du auch eine Klausel zur Haftungsbeschränkung des Freelancers bei einfacher oder grober Fahrlässigkeit mit in den Vertrag aufnehmen.
Ein wesentlicher Vorteil in der Zusammenarbeit mit Freiberuflern gegenüber festangestellten Mitarbeitenden liegt in der hohen Flexibilität. So gibt es keine Kündigungsfristen. Du kannst theoretisch den Freelancer-Vertrag von heute auf morgen kündigen. Freelancer möchten sich, um unerwartete Verdienstausfälle zu kompensieren, bezüglich der Kündigung oft absichern. Deswegen kann vertraglich eine angemessene Stornierungsfrist von wenigen Personenstunden in Relation zur Projektlaufzeit vereinbart werden. Angemessen wären bei einer Projektlaufzeit von einem halben Jahr etwa 60 Personenstunden. Hier können Sie sich individuell mit dem Freelancer einigen.