1. PLAN
Der erste Schritt stellt die Planungsphase für das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) dar. Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ein Standarddatenschutzmodell (SDM) entwickelt, das 7 Gewährleistungsziele formuliert:
- Verfügbarkeit
- Integrität
- Vertraulichkeit
- Transparenz
- Intervenierbarkeit
- Nicht-Verkettbarkeit
- Datenminimierung
Es geht nun darum, diese Ziele für das eigene Unternehmen zu konkretisieren, beispielweise durch Regeln und klare Rollenverteilungen. Ein weiterer wichtiger Punkt im Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ist, zu klären, ob ein Datenschutzbeauftragter installiert werden soll. Insbesondere bei mittleren und größeren Unternehmen empfiehlt sich dieser Schritt. Grundsätzlich verantwortlich für den Datenschutz ist der Geschäftsführer bzw. Chef des Unternehmens. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es, den oder die Verantwortlichen zu beraten und zu kontrollieren.
Als nächster Schritt beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystem (DSMS) können die einzelnen Maßnahmen definiert werden. Dies kann durch den Datenschutzbeauftragten alleine geschehen oder in einem Team, das mehrere Kompetenzen vereint. Zu den Maßnahmen gehören:
- Technische Maßnahmen wie Firewalls, Systeme zur Daten-Verschlüsselung und regelmäßigen Software-Updates.
- Organisatorische Maßnahmen wie interne oder externe Schulungen für Mitarbeiter oder Zugangskontrollen zu sensiblen Firmenbereichen (beispielsweise Rechenzentrum oder IT-Zugänge).
- Notfallpläne und Reaktionsstrategien (für den Fall einer Datenpanne) wie ein „Incident Response Plan“, der Prozeduren, Schritte und Verantwortungsbereiche festlegt.
Zur Planungsphase gehört auch das Risikomanagement. Dabei werden die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich des jeweiligen Risikos für den Datenschutz bewertet und gegebenenfalls priorisiert.
2. DO
In dieser Phase des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) geht es um die Umsetzung der definierten Maßnahmen. Laut Artikel 32 Absatz 1 (Sicherheit der Verarbeitung) der DSGVO sind dabei folgende Punkte zu beachten:
- „Die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
- Die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen
- Die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen
- Das Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung“
Quelle: Deutsche Bundesstiftung Datenschutz
Welche Bereiche im Unternehmen sind in einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS) zu berücksichtigen?
Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, anhand derer Sie eine Übersicht über verschiedene Bereiche, in denen technisch-organisatorische Maßnahmen angesetzt werden können, erhalten. Je nach Unternehmen variieren diese, sodass nicht zwangsläufig in jedem Bereich Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese Checkliste richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, die ein wirkungsvolles Datenschutzmanagementsystems (DSMS) aufbauen oder ein bestehendes modifizieren möchten.
3. CHECK
Nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) erfolgt die Überprüfung, ob die in der Planungsphase gesetzten Ziele erreicht sind. Dabei wird untersucht, wie sicher und zuverlässig das System in der Praxis arbeitet. Für diese Analyse können Audits (intern oder extern) eingesetzt werden. In diesem Zuge wird ebenfalls eine Überprüfung der Konformität zur DSGVO und zu eigenen Vorgaben und Regelwerken vorgenommen. Ebenso erfolgt eine Bewertung von Kennzahlen zur Leistung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Einmal jährlich sollte eine solche Überprüfung stattfinden. Dies ist wichtig, um die weitere Entwicklung des Managementsystems bewerten zu können.
4. ACT
Die Ergebnisse der Untersuchung des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sollten im nächsten Schritt dazu verwendet werden, um gegebenenfalls korrigierend einzugreifen. Bei Abweichungen von den definierten Zielen sollten einzelnen Maßnahmen modifiziert werden. Ebenfalls kann über eine Veränderung von Zielen nachgedacht werden, sollten sich diese als nicht umsetzbar oder für den Datenschutz als nicht wirkungsvoll genug erweisen.
Da es sich beim Plan-Do-Check-Act (PDCA) Verfahren um einen Kreis handelt, beginnt der Zyklus nach Abschluss der verbesserten Planung nun wieder von Neuem. Idealerweise handelt es sich somit um ein kontinuierliches System zur Verbesserung des Niveaus des jeweiligen Datenschutzmanagementsystems (DSMS).