13.10.2021 von Claudia von Pawel
Egal ob Händler oder Konsument: Der Black Friday ist bei vielen im Kalender rot markiert. Traditionell hagelt es an diesem Tag Rabatte für Käufer – und leider bislang auch oft Abmahnungen für Händler, die mit dem Begriff „Black Friday“ warben. Vor diesem Hintergrund ist 2021 ein besonderes Jahr: Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ für Werbezwecke bestätigt – allerdings nur für einen bestimmten Bereich. Hier erfahren Sie mehr über das Urteil, was Händler trotz der Löschung beachten sollten und warum eine Onlineshop-Versicherung essentiell ist.