Besonders schnell kann es Grafiker treffen. Schon ein seitenverkehrtes Logo auf Geschäftsunterlagen kann für einen Schaden im fünfstelligen Bereich sorgen, wenn dem freien Grafiker ein Neudruck als Schadenersatz in Rechnung gestellt wird. Die Berufshaftpflicht übernimmt solche Schäden und kann damit unter umständen Existenzen retten. Sie steht dem Freiberuflern und Selbstständigen aber auch zur Seite, wenn ihnen ungerechtfertigt ein Schaden in Rechnung gestellt wird. Beispiel Modedesigner:
Ein Konkurrent wirft eine Urheberrechtverletzung bei einem für eine neue Kollektion verwendeten Schnittmusters vor. Als Versicherer prüft Hiscox solche Vorwürfe natürlich eingehend. Gezahlt wird nur, wenn auch tatsächlich eine Verletzung vorliegt. Eine solche Prüfung ist vor allem zeit- und ressourcenintensiv und so von einem Selbstständigen oder Freiberufler im gleichen Umfang gar nicht zu leisten. In diesem speziellen Fall hat sich am Ende rausgestellt, dass beide Designer aufgrund des Schnittmusters ähnliche Kollektion entworfen hatten, der wahre Urheber jedoch ein dritter Modedesigner war, der die Urheberrechtverletzung bisher geduldet hatte. Der Anspruch auf Unterlassung und Urheberrechtverletzung gegen den Hiscox Kunden konnte also abgewehrt werden.